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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 23:17
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Registriert seit: 17.07.2011
Beiträge: 1
Standard Domaintransfers


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Sehr geehrte Rechtsgelehrte

wie sieht Ihre Meinung zu dem folgenden hypothetischen Fall aus?

Eine Person A wird von einer Person B mit dem Serverumzug der Domain beispiel.de (inkl. Inhalten) beauftragt. Die Domain beispiel.de wird wunschgemäß mit den Inhalten transferiert. Nach dem Transfer stellt sich heraus, dass es noch Subdomains mit Inhalten gab, zum Beispiel blumen.beispiel.de und lampen.beispiel.de. Person A wird jedoch erst nach Fertigstellung des Umzuges und Bezahlung der Rechnung über die Subdomains informiert. Eine der Subdomains ist von der Domain beispiel.de aus verlinkt, die andere nicht. Hätte die Person B Recht auf Schadensersatz für die beiden nicht umgezogenen Subdomains, die jedoch zuvor nicht erwähnt wurden? Die folgenden Umstände sind in diesem hypothetischen Fall darüber hinaus evt. noch relevant:

- Person A wäre zum Zeitpunkt der Auftragsstellung minderjährig
- Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.
- Die Subdomains wurden nicht erwähnt und wären für Person A erst nach intensiver Suche ersichtlich geworden.

Ich danke für Ihre Bemühungen schon im Voraus!

Liebe Grüße Julia

Geändert von juliaS624 (18.07.2011 um 00:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 13:42
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Registriert seit: 18.07.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Domaintransfers

nicht zum thema? wie erstlle ich ein eigene beitrag ?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 17:31
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Domaintransfers

Bei so einem Fall würde erst mal genau geprüft werden müssen, was die Vereinbarung umfassen. E-Mailverkehr / Messengerverkehr, mündliche Absprachen, die Webseite als solche, aber wohl auch, was über ftp an Daten einsehbar waren, dürfte alles relevant sein. Das können wir hier leider nicht tun.

Ich möchte aber anmerken, dass auch die Frage gestellt werden muss, ob ein sorgsamer Dienstleister nicht hätte nach Subdomains fragen müssen oder zumindest etwas genauer hätte nachsehen müssen. Besonders, wenn alle Subdomains über den selben FTP-Account verbunden wären.

Weiterhin, dass bei einem Minderjährigen der Vertrag gemäß § 108 BGB schwebend unwirksam ist. Sofern die Eltern dem Vertrag nicht zustimmen, hat der Kunde "Pech"; der Minderjärige bekäme dann natürlich keine Vergütung aus dem Vertrag. Sollte er allerdings später Volljährig geworden sein, tritt wohl seine Genehmigung des Vertrages ein. Unabhängig davon wären aber auch Schadensersatzansprüche, die nicht aus dem Vertrag herrühren, zu prüfen. Also etwa Aufsichtspflichtverletzung der Eltern oder aber Delikts- und Bereicherungsrecht.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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