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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 15:23
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Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 1
Standard P2P-Netzwerke, Rapidshare und co.


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Hallo liebe eRecht24 Com. ,

Ich hab mir vor einer Woche auf Rapidshare ein Spiel heruntergeladen. (Ich habe mir das Spiel noch nicht original erstanden)
Jetzt wollte ich wissen ob ich mich da laut gesetzt aufjedenfall strafbar gemacht habe, den in mehreren Foren habe ich gelesen das es nur illegal ist wenn ich P2P-Netzwerke benutze. (also die daten weiter verbreite und nicht nur herunterlade)
Habe nähmlich schon von 1-2 Freunden gehört das sie eine abahnung bekommen habe und das die Kosten extrem hoch sind >

Gruß FabFlow

Ps: Und falls es strafbar ist, was wäre wenn ich mir das Spiel original kaufen würde ?
PSs: Gibt es dafür auch spezielle links zum Urheberecht

Edit: Jetzt habe ich gerade das hier gefunden:
Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da steht *vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt*
ich habe ja nichts dergleichen getan (verbreitet hat es ja jemand anderes)
ist das noch aktuell ?

Edit2: So nochwas:
Zitat:
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer

1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
Also habe ich mich doch strafbar gemacht ? OMG das verwirrt mich sowas von

Geändert von FabFlow (19.07.2011 um 15:32 Uhr).
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