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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich betreibe nun seit ein paar Monaten eine Internetplattform. Diese ist dafür da anderen Systeme zu installieren und Support zu leisten. Nun würden ein paar "Kunden" gerne etwas für meine Leistungen zahlen und ich hab auch schon dran gedacht pro installation 2-3€ zu nehmen. Jetzt gehts ans Kleinewerbe/Nebengewerbe. Natürlich informerie ich mich erst selber aber steige da nich nicht ganz so durch und bevor etwas in die Hose geht würde ich erst einmal über alles gerne bescheid wissen. Ich bin momentan in der Ausbildung zum Mechatroniker (20 Jahre) alt und verdiene dort 550€ monatlich das ergibt ein Jahressatz von 6600€. Mit meinem Gewerbe würde ich maximal 600€ im Jahr verdienen (50x12) ist nicht viel das weiß ich und ich mach das auch nicht um schwer zu verdienen. Wenn ich nun von dieses Zahlen ausgehe komme ich auf einen gesamtsatz von 7200€ Jährlich. Kindergeld bleib somit laut den von mir gefundenen Informationen bestehen, welches auch wichtig ist. Steuerfreibetrag dürfte das auch noch sein sehe ich das richtig? Jetzt zu meinen eigendlichen Fragen. Geht die IHK bei ihrer Beitragsberechnung (ab 5200€ mach dieser 51€ Jährlich) von dem gesamten (7200€) aus oder nur von den Einnahmen des Gewerbes (600€) Wie wird es mit dem Finanzamt geregelt? Es ist mir wichtig das ich wirklich den Freibetrag habe und muss ich eine Erklärung schreiben? Sollte ich etwas wichtiges vergessen haben informiert mich bitte. Sollte dies alles total falsch sein und komplizierter werde ich diesen Schritt lassen |
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