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Alt 26.02.2008, 23:36
günni68 günni68 ist offline
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Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 1
Standard Nutzungsrecht an einer Domain


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Hallo,

ich bin neu hier und habe da mal eine für mich sehr entscheidende Frage.
Ich versuche sie mal allgemein zu formulieren:

Ein Ehepaar führt im Dienstleistungsbereich eine Agentur, sie entschließen sich ihre Dienstleistung auch über das Internet anzubieten, die Domain (sie enthält den Namen der Agentur) wird auf den Ehemann registriert, da der auch die Homepage erstellt und pflegt.

Nach einer gewissen Zeit trennt sich das Ehepaar, die Ehefrau behält die Agentur, der Ehemann ermöglicht ihr über die Internetpräsenz die Dienstleistung weiter anzubieten. Die Domain bleibt weiterhin auf den Ehmann registriert.

Nach einer gewissen Zeit möchte der Ehemann die Domain allerdings für seine eigenen geschäftlichen Aktivitäten nutzen.

Ist dies möglich oder gibt es da gesetzliche Bestimmungen, die dies untersagen?

Wäre super, wenn ich hier ein paar Meinung bekommen könnte.

Danke günni68
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