| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich habe von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel auf ebay erworben. Der Artikel entsprach nicht der Beschreibung. Die Artikelbezeichnung lautete „Duschvorhangstange Winkelstange Teleskopstange 80-240cm“ und in der Beschreibung werden verschiedene Längen des als Universalstange bezeichneten Artikels mit „bis zu 80 cm“ / „bis zu … cm“ usw. beschrieben. Nach Erhalt der Stange musste ich feststellen, dass es sich nicht um eine Teleskopstange handelt, sondern „nur“ drei exakte Längen, die mit einer Zwischenverbindung zusammengesteckt werden können, montierbar sind. Da der Artikel so nicht brauchbar für mich ist, habe ich ebay kontaktiert und den Verkäufer schriftlich informiert. Der Verkäufer antwortete, dass ich den Artikel gerne auf eigene Kosten rücksenden könnte und dann den Warenwert zurück erstattet bekommen würde. Daraufhin habe ich nochmals schriftlich auf die falsche Artikelbezeichnung u. Beschreibung hingewiesen, mit der Bitte um Übernahme der Rücksendekosten oder Zusendung eines entsprechenden Frei-Belegs. Darauf erhielt ich folgende Antwort: „Sie haben genau dass erhalten was auf den Bildern zu sehen ist, Bilder sind original Bilder. Widerruf unter den angegebenen Bedingungen 14 Tage lang möglich.“ Auch auf den Bildern war für mich jedoch nicht ersichtlich, dass es sich NICHT um eine Telekopstange handelt. Im übrigen habe ich nun festgestellt, dass der Verkäufer bei aktuellen Angeboten den Zusatz Telekopstange aus der Artikelbezeichnung herausgenommen hat. Da jetzt die 14-tägige Rücksendefrist ausläuft, bin ich gezwungen den Artikel zunächst auf eigene Kosten zurück zu senden (teuer, da außergewöhnliche Maße: 105 x 12 x 5 cm ). Auf welche Paragraphen muss ich mich berufen, um die Rücksendekosten erstattet zu bekommen. Hoffe es kann mir hier jemand fundiert weiterhelfen… Viele Grüße |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Versand- und Rücksendekosten soll nur Käufer tragen | Helmut123 | E-Commerce | 0 | 10.05.2011 13:44 |
| Wer zahlt Porto bei Falschlieferung | Baghira | E-Commerce | 12 | 12.08.2010 14:47 |
| Ebay- Falschlieferung Klage wegen 60€?? | Unregistriert | Onlineauktionen | 1 | 10.05.2007 16:52 |
| Rücksendekosten bei Gewährleistung?? | Anonymous | E-Commerce | 1 | 21.04.2005 08:56 |
| Arger bei Rücksendekosten | wgwgwg | E-Commerce | 2 | 09.02.2004 09:47 |
| |