| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Ich hoffe mal, hier kann man mir helfen. Mal allgemein ausgedrückt: iPhone über eine Kleinanzeigenseite verkauft (kalydo). In der Beschreibung wurden bekannte, offensichtliche Mängel angegeben. Gerät wird aber nur im "Auftrag" verkauft, Verkäufer weiß aber, dass das Gerät bis zum lagern im Schrank funktionierte. Verkäufer konnte das Gerät nicht testen. In der Beschreibung wurde eine vorherige Besichtigung angeboten. Desweiteren wurde geschrieben "Gerät ist gebraucht und wird auch so verkauft. Keine Garantie etc." Bilder stellten den optischen Zustand des Gerätes und des Zubehörs da. Zusätzlich wurden die optischen Mängel einzeln angesprochen. Nun wurde das Gerät aber nicht besichtigt und abgeholt, sondern verschickt mit versichertem Versand. Transportschaden ist aber eig. auszuschließen. Seriennummer des Gerätes wurde schon verglichen, ist korrekt. Gerät ist aber nach Aussage des Käufers defekt. Und an einem Zubehörkabel ist ein maginaler Mangel, der aber nicht in der Anzeige angesprochen wurde, jedoch auf einem Foto zu erkennen war. Käufer fordert Rücknahme und Geld zurück. Käufer hat aber einen selbsternannten "Spezialist" (Freund/Bekannter) das Gerät begutachten und ÖFFNEN lassen! Angeblich sei viel daran rumgemacht und geschraubt worden. Mit Anzeige seitens des Käufers wird gedroht. Muss das Gerät nun zurück genommen werden und der Kaufpreis erstattet werden? Hat eine Anzeige hier überhaupt bestand? Rücknahme war seitens des Verkäufers eine Option, bis zur o.g. Aussage, dass das Gerät geöffnet wurde. Ich hoffe die Frage ist so allgemein genug gestellt. Leider besteht seitens des Verkäufers keine Rechtschutz. Eine evtl. Absicht des Betrugs oder ähnlichem bestand ebenfalls nicht. Vielen Dank dejung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Verkauf | Anonym1337 | E-Commerce | 24 | 15.08.2010 23:05 |
| Betrogen bei Kleinanzeige | T-Bone90 | Strafrecht & Internet | 3 | 24.05.2010 20:12 |
| DVD Verkauf | löffel | E-Commerce | 1 | 10.01.2010 13:59 |
| Verkauf ab 18 Jahren? | hansrouge | E-Commerce | 3 | 22.08.2007 23:17 |
| |