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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 15:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 1
Daumen runter Mich hat es nun auch erwischt!


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Hallo,
ich wurde bei Ebay übers Ohr gehauen!
Ich habe einen Minibagger für 2427 Euro gekauft Neupreis 3200 Euro,
der als fast Neu angepriesen wurde. Kann man sich
anschauen, wenn man bei meinem Ebaynamen „Wandsitzberger“ reinschaut.
Leider war das Gerät alles andere als Neuwertig.
Da die Zylinder schon so verschlissen sind, dass der Arm nicht mal ohne Last
oben bleibt. Der Verkäufer beharrt auf den einwandfreien Zustand bei der
Übergabe wo ja alles funktioniert hat. Nun ja, ich kannte mich mit dem Gerät nicht aus
und so konnte er uns recht leicht glauben lassen, dass alles funktioniert.
Beim abladen fielen dann aber recht viele Mängel auf. Unter anderem noch eine abgelöste Schweißnaht am Arm. Da könnte auch ein Leben von abhängig sein.
Da das Gerät keinen Tüv benötigt, ist man als Privatperson eben selbst Verantwortlich für den Zustand des Gerätes.
Ebay hilft einem bei solchen Dingen gar nicht, musste ich auch erst aus eigener Erfahrung lernen.
Vielleicht hilft mein Beitrag hier auch andere davor zu schützen so reinzufallen!
Der Verkäufer war jedenfalls zu keinerlei Kompromiss bereit
obwohl ich ihm noch die Chance gegeben hatte ohne Schuldeingeständniss
ein entgegenkommen zu zeigen.
Ich kann nur jedem empfehlen möglichst genaue Anfragen zu stellen, bevor man ein Gebot abgibt.
Ich hatte 500 km Entfernung und da kann man nicht vorab besichtigen.
Aber eine Anfrage nach dem Baujahr und dem Kaufbeleg, hätte bei mir schon ausgereicht um kein Gebot mehr abzugeben. Denn dann wäre ja bekannt geworden, das er nicht der Erstbesitzer war.
Sondern das Gerät bereits selbst Gebraucht erworben hatte!
(So sollte es, nach seiner Meinung bei der Beschreibung „Gebraucht“ zu verstehen sein).
In der Beschreibung jedenfalls, bin ich von einem Besitzer ausgegangen, der eine recht kleine Baustelle mit dem Gerät abgearbeitet hat.Und Baujahr 2009 also 2 Jahre alt.(Anschauen, Meinung bilden)
Heute weiß ich, dass es deutlich älter ist und mehr als einen Vorbesitzer hatte.
Gut ich könnte Klagen, da man auch bei Ebay sagte, ich hätte gute Aussichten zu gewinnen.
Nur habe ich weder Zeit noch Lust auf Rechtsstreitigkeiten. Wo am Ende ein paar hundert Euro als Ausgleich bei rauskommen.
Nur wollte ich es natürlich ein wenig bekannt machen um vielleicht andere davor zu schützen, den gleichen Fehler zu begehen.

Danke für Antworten oder Anregungen!

Gruß M.K.(Wandsitzberger)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 16:09
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Mich hat es nun auch erwischt!

Von der Perspektive könnte da aber auch drin sein, dass du das Geld wieder bekommst und dazu Schadensersatz in Höhe des Differenzbetrages zu einem Produkt, was dem aus der Artikelbeschreibung entspricht.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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