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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 00:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2011
Beiträge: 2
Frage Was wenn eine Buchstabendreher Domain Sinn ergibt?


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Hallo liebe Gemeinde!

Mich interessiert, ob es schon Entscheidungen gibt zu Fällen, in denen eine Buchstabendreher-Domain durch den "Schreibfehler" einen völlig anderen Sinn ergibt, und praktisch nicht mehr der eigentlichen Domain zugeordnet werden könnte, da es nicht ersichtlicht ein Buchstabendreher ist.
Selbst bei Google habe ich dazu keine brauchbaren Ergebnisse gefunden, geschweige denn Fälle und Entscheidungen.

Ein Beispiel zum Verständnis:
Wenn es ein weltweit aggierendes Unternehmen oder eine weitweit bekannte und eingetragene Marke namens "Keel" gibt, mit der Beispieldomain "keel.tld", würde sich mit der Buchstabendreher Domain "ekel.tld" ein völlig anderer Sinn ergeben, und "ekel.tld" könnte dann auch ein Projekt darstellen, z.B. ein Portal zum Thema "Ekeln".

Wie würden dort wohl die Entscheidungen ausfallen?

denn:
- einerseits besteht ein Buchstabendreher und damit die Verletzung einer eingetragenen Marke oder eines Namens
- aber der Begriff beschränkt sich nicht auf diese vielleicht sogar unsabsichtliche "Täuschung" um daraus Gewinne zu erzielen, sondern besteht aufgrund des dahinter steckenden Projekts.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt. :)


Beste Grüße

Johann
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Was wenn eine Buchstabendreher Domain Sinn ergibt?

Hmm, schade, keiner?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 105
Standard AW: Was wenn eine Buchstabendreher Domain Sinn ergibt?

Hallo Johann,

ich hoffe, ich habe deinen Fall richtig verstanden...
Sollte der Buchstabendreher eine eingetragene Marke verletzen, würde die Entscheidung gewiss auf Unterlassung herauslaufen.

Wenn der Buchstabendreher in Verbindung mit der Hauptdomain verwendet wird, erscheint dies meiner Meinung nach in einem anderen Zusammenhang. Dennoch wäre eine Verwechslung mit der eingetragenen Marke möglich. Das hängt dann auch wieder von dem Markeninhaber ab...

Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein wenig helfen.
Gruß,
Hendrik
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 17:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Was wenn eine Buchstabendreher Domain Sinn ergibt?

Zitat:
Zitat von schlumpfgott Beitrag anzeigen
- einerseits besteht ein Buchstabendreher und damit die Verletzung einer eingetragenen Marke oder eines Namens
Ein Buchstabendreher führt nicht automatisch zu einer Markenrechtsverletzung, sondern in den meisten Fällen im Gegenteil zu keiner solchen.

Statt "Mercedes-Benz" im Geschäftsverkehr beim Verkauf von Autoteilen "Mercedes-Bezn" zu verwenden wird vermutlich als Markenrechtsverletzung angesehen werden.

Statt "Nutella" "Tunella" für eine Dessous-Serie zu benutzen mit Sicherheit nicht.

"Ekel" steht zu "Keel" in keinerlei Zusammenhang, zumal "Ekel" ein Wort der deutschen Sprache ist, das mit "Keel" nichts zu tun hat.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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