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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich habe im August letzten Jahres eine neue Wohnung bezogen.Ich habe vor Vertragsabschluss bekannt gegeben das ich ein kleinen Mischlingshund habe der meiner Tochter gehört.Die damalige Verwaltung sagte es ist kein Problem,ich sollte bitte nur den versicherrungsschein für den Hund Ihnen dann zusenden. Da ich im Umzugsstress war,war der Hund für paar Wochen bei meiner Schwiegermutter.Ich habe Ihn dann zu uns geholt alles so wie besprochen auch erledigt.Nun seid Juli diesem Jahres,gibt es eine neue Verwaltung .Diese sagt der Hund muss weg.Was mit den alten besprochen wurde interessiert diese nicht da keine Hundehaltung erlaubt ist ohne Zusage vom Vermieter so steht es auch im Mietvertrag(Ich zietiere Haustierhaltung nur nach Absprache des Vermieters so steht es da) Da hier im Haus aber zwei Partein auch ein Hund haben und div andere Tiere und die erst nach mir eingezogen sind bei der neuen Verwaltung,würde ich gern mal wissen ob ich den Hund nun echt weg geben muss danke im vorraus mfg |
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