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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 16:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 1
Standard Vereins Homepage


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Hallo Leute,

unser Verein nennen wir Ihn mal Turn und Sportverein Stadt e.V. hatte eine Homepage die vom Vorsitzenden registriert und bezahlt wurde. Jetzt wurde dieser Vorsitzende abgewählt und möchte die Homepage mit der Adresse tus-stadt.de nicht herausgeben. Diese ist aber bei den Sportverbänden denen wir angehören als Offizielle Homepage angegeben. Welche möglichkeiten hat der Verein die herausgabe der Domain zu erzwingen.

Danke für die Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 17:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Vereins Homepage

Hallo!

IMHO gar keine. Der Inhaber ist der ehemalige Vorsitzende. Er hat sie erstellt und aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten. Man kann jetzt nicht verlangen, dass er die Homepage ohne eine angemessene Entschädigung freigibt. Da müsste IMHO schon ein besonderes (finanzielles) Interesse des Clubs bestehen. Und ausserdem ist der ehemalige Vorsitzende als Domaininhaber für alles verantwortlich was auf der Homepage erscheint. Er muss auch für die weiteren Kosten, die ja weiterhin anfallen, auch in Zukunft (bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der Restlaufzeit) aufkommen. Eine Zwangsfreigabe müsste rechtlich und formell korrekt erfolgen, ohne irgendwelche Hintertürchen. Es müsste auch erst einmal geklärt werden, wer die höheren Rechte an dieser Homepage hat und ob überhaupt solche "höheren Rechte" bestehen. Nur weil die Homepage überall bekannt ist, rechtfertigt dies IMHO noch lange keine "höheren Rechte".

Gruß, René

Geändert von mumpel (11.08.2011 um 17:20 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 14:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 18
Standard AW: Vereins Homepage

Ich sehe generell ein Domainproblem für Vereine, da der Admin-C eine natürliche Person sein soll. Gibt es für diese Angelegenheit keine rechtliche Info für Vereine, die angewendet werden kann?

Die Vereine müssen sich mit dem Thema mehr auseinandersetzen. Bei Vereinsfesten darf schließlich auch kein Vereinsmitglied Getränke auf eigene Rechnung einkaufen und verkaufen. Was sind das für Verantwortliche bei euch?!?
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