Hallo,
hoffe, jemand von euch kann uns weiterhelfen oder hat schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Eine Schweizer Firma möchte von uns eine *.de und eine *.ch Domain kaufen. Preis wurde schon geklärt, Vertrag ist ok und unterschriftsreif nur steht am Ende leider das für diesen Vertrag Schweizer Recht gilt, obwohl wir als Verkäufer in Deutschland sitzen und die Domains auf einem deutschen Server liegen. Der Käufer besteht trotz Einwände auf die Beibehaltung des Schweizer Rechts, sonst lässt er sich nicht auf den Kauf ein.
Nur mal angenommen, wir lassen uns drauf ein und es kommt unerwartet zu Streitigkeiten, weil irgendwas schief läuft, z.B. weil Käufer die Domains nicht bezahlt oder irgendwas anderes passiert. Bleibt der Gerichtsstand in dem Fall wirklich die Schweiz, weil es vertraglich so vereinbart wurde oder kommt deutsches Recht zur Anwendung, weil wir in Deutschland sitzen?
Wir dachten, vielleicht gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung zu, die im Streitfall noch über schriftlichen Absprachen (Verträgen) steht. Wir haben schon alles in Sachen EU Recht durchforstet, die Schweiz fällt aber nicht unter EU.
Wäre toll, wenn hier jemand was dazu wüsste.
Lieben Dank im Voraus
Michi