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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige jemand hat bei Ebay einen Klappstuhl, Neupreis ca. 250 Euro, für 50 Euro ersteigert. Der Verkäufer schrieb in seiner Artikelbeschreibung, dass er einen zweiten Stuhl der gleichen Sorte habe, der mit erworben werden könne. VOR Beendigung der Auktion wurde schriftlich angefragt, was der Stuhl kosten solle. Es wurde schriftlich geantwortet: Der zweite Stuhl sollte zum gleichen Preis wie der erste ersteigerte weggegeben werden. Daraufhin wurde der Stuhl ersteigert. Nun will der Verkäufer aber den zweiten Stuhl nur für 100 Euro abgeben. Frage: Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Hat man ein Recht darauf, beide Stühle für dann insgesamt 100 Euro zu erhalten? Hat der Verkäufer das Recht, den zweiten Stuhl vorzuenthalten? Herzlichen Dank :-) Geändert von leckerkoch (25.08.2011 um 20:41 Uhr). |
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