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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige hier eine Frage die mir in meiner beruflichen Praxis begegnet ist und bei der ich mir hier Auskunft erhoffe. Es geht um den Tatbestand der Beleidung im Sinne des § 185 StGB. Begangen in einem social network. Die Tatbestandsmerkmale sind eindeutig erfüllt. Strafantrag wurde durch den Geschädigten gestellt. Es sieht wohl so aus, dass der Beschuldigte (unbekannt) seine Identität verschleiert hat und zwar einmal über ein "Fakeprofil" in diesem Netzwerk und zum anderen über die Nutzung eines Proxy Servers der, zusätzlich zum normalen IP Wechsel, nochmals die IP Adresse verschlüsselt. Was ist eure Meinung wird die Staatsanwaltschaft die, doch sicherlich nicht ganz so einfachen, Ermittlungen zur Feststellung der Identität des Beschuldigten vorantreiben oder droht hier eine Einstellung mangels öffentlichen Interesses ? |
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| Wenn die Person sich so gut "geschützt" hat, hat die Staatsanwaltschaft doch auch keine Möglichkeit mehr den Täter zu ermitteln oder?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ohne das ich ein Experte auf diesem Gebiet bin weiß ich schon das die Staatsanwaltschaft bei schweren Delikten wie z.B. Kinderpornographie o.ä. die Möglichkeit hat über entsprechend aufwendige Methoden solche Täter zu ermitteln, was ich nicht beurteilen kann ist halt ob bei einem vergleichsweise nicht so schwerem Delikt, das ja ausserdem ohne öffentliches Interesse ist, die selbe Intensität an den Tag gelegt wird oder ob man es sich da einfacher macht das Verfahren einzustellen. |
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| Ich bin zugegeben nicht auf dem aktuellen Stand, aber ich denke, dass bei schweren Delikten die Möglichkeit besteht die Daten der ISP anzuzapfen und über die IP den Nutzer herauszufinden. Ob das bei Beleidigung möglich ist, weiß ich nicht, aber ich denke eher nicht - ist ja kein so "böses" Delikt.
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| Tags: beleidigung, oeffentliches interesse, social network |
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