Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2011
Ort: München
Beiträge: 2
Standard Intensive Ermittlung oder Einstellung ?


Anzeige
Hallo zusammen,

hier eine Frage die mir in meiner beruflichen Praxis begegnet ist und bei der ich mir hier Auskunft erhoffe.

Es geht um den Tatbestand der Beleidung im Sinne des § 185 StGB. Begangen in einem social network. Die Tatbestandsmerkmale sind eindeutig erfüllt. Strafantrag wurde durch den Geschädigten gestellt.
Es sieht wohl so aus, dass der Beschuldigte (unbekannt) seine Identität verschleiert hat und zwar einmal über ein "Fakeprofil" in diesem Netzwerk und zum anderen über die Nutzung eines Proxy Servers der, zusätzlich zum normalen IP Wechsel, nochmals die IP Adresse verschlüsselt.
Was ist eure Meinung wird die Staatsanwaltschaft die, doch sicherlich nicht ganz so einfachen, Ermittlungen zur Feststellung der Identität des Beschuldigten vorantreiben oder droht hier eine Einstellung mangels öffentlichen Interesses ?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 21:09
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Intensive Ermittlung oder Einstellung ?

Wenn die Person sich so gut "geschützt" hat, hat die Staatsanwaltschaft doch auch keine Möglichkeit mehr den Täter zu ermitteln oder?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2011
Ort: München
Beiträge: 2
Standard AW: Intensive Ermittlung oder Einstellung ?

Ohne das ich ein Experte auf diesem Gebiet bin weiß ich schon das die Staatsanwaltschaft bei schweren Delikten wie z.B. Kinderpornographie o.ä. die Möglichkeit hat über entsprechend aufwendige Methoden solche Täter zu ermitteln, was ich nicht beurteilen kann ist halt ob bei einem vergleichsweise nicht so schwerem Delikt, das ja ausserdem ohne öffentliches Interesse ist, die selbe Intensität an den Tag gelegt wird oder ob man es sich da einfacher macht das Verfahren einzustellen.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 01:26
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Intensive Ermittlung oder Einstellung ?

Ich bin zugegeben nicht auf dem aktuellen Stand, aber ich denke, dass bei schweren Delikten die Möglichkeit besteht die Daten der ISP anzuzapfen und über die IP den Nutzer herauszufinden. Ob das bei Beleidigung möglich ist, weiß ich nicht, aber ich denke eher nicht - ist ja kein so "böses" Delikt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
IP-Adressen-Ermittlung bei Rapidshare.Com-Downloads ?? cdavinci Recht - MP3 & Tauschbörsen 3 01.10.2009 15:27
IP-Adressen-Ermittlung bei Rapidshare.Com-Downloads cdavinci Urheberrecht 3 29.07.2009 16:12
Games Convention oder GamesCom? Leipzig oder Köln? Discuss24 Sonstiges zum Onlinerecht 0 26.08.2008 09:40
.de oder .com jesus Domain-Recht 4 08.04.2008 18:01
iPhone oder Google Android - warten oder zuschlagen? Discuss24 Urheberrecht 0 09.11.2007 09:22



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:59 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46