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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich würde euch gern zu eurer Meinung zu folgenden fiktiven Fällen fragen: Fall 1: Herr B, nebenberuflicher Dienstleister mit UStID im Internet, schafft eine Webseite, bei der man virtuelles Geld scheffeln kann. Eine Auszahlung dieses Geldes soll es nicht geben, allerdings überlegt er, mit einem hohen Umrechnungsfaktor (z.B. 10000 virtuelle € = 0,01€) über einen integrierten Shop ausgewählte Produkte anzubieten. Fall 2: Der User selbst wählt seine Ware aus in dem er Herrn B., bei entsprechendem virtuellen Guthaben, seinen Wunsch mitteilt. In wie fern ist das durchführbar? Muss sowas besonders versteuert werden? Fallen dafür überhaupt Steuern an, wo es doch virtuelle Güter sind? Was muss beachtet werden? Gruß Mathias |
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