Hallo liebe Community
Wir haben einen Jungen, den nennen wir mal klein Billy, der 9 Jahre alt ist. Klein Billi spielt Online Games und hat sich irgnedwie die Paypal Daten seiner Eltern beschafft. Da viele Onlinegames für Echtgeld Vorteile verschaffen, kauft sich klein Billy bei den Online Spiel für 120,- € Designs. Seine Eltern wissen davon nichts und bekommen einen Herzinfarkt, als sie auf den Kontoauszug sehen und die Abbuchung durch Paypal bemerken. Sie setzen sich mit Paypal und dem Online Spiel Anbieter in Verbindung und wollen den Vertrag für nichtig erklären, da ja Ihr Sohn nicht voll geschäftsfähig ist und berufen sich auf BGB § 108 Satz 1, wo die Einverständnisserklärung der Eltern fehlt. Der Online Spiel Anbieter weigert sich aber den Betrag zurückzugeben, und sagt "selbst Schuld"; wenn der klein Billy an die Daten gekommen ist, ist der Vertrag rechtskräftig. Stimmt das? Müssen jetzt die Eltern von klein Billy auf dem Schaden sitzen bleiben und es als Lehrgeld verbuchen, oder ist der Vertrag nichtig?
MfG
Kenase