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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 07:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 2
Standard IP wurde im Forum öffentlich gepostet und falsche Unterstellung


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Hallo

Mein Mitbewohner (B) und ich (A) sind beide Mitglied in einem Forum. Auf dieses haben nur Besucher unseres Stammtisches zugriff.
Nach ein paar Auseinandersetzungen mit mir A und dem Forenadmin (FA) hat dieser, unter der Behauptung ich würde Doppeltaccounts nutzen um später zum Stammtischleiter gewählt zu werden, meine IP- Adresse veröffentlicht.
Die natürlich mit B identisch waren.
Als Beweis führte er mehre Sreenshots mit rund 30 meiner IP- Adressen auf.
Dies ist meines Wissens ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie die selbstverständlich auch in seinem Forum verankert ist.
Wie kann ich rechtlich vorgehen?

Letztere Behauptung ich würde betrügen um eine Wahl zu gewinnen sehe ich zusätzlich als Rufmord.
Denn 1. wurde ich bereits von einigen Mitglieder und Freunden beschimpft und 2. werde ich mit solchen Gerüchten ganz bestimmt nicht die Wahl gewinnen. Kann ich auch in diesem Punkt rechtlich vorgehen und mit der Zusprechung meinerseits rechnen?


ich habe bereits öffentlich die Anschuldigung verneint und den persönlichen Kontakt zum FA aufgesucht allerdings reagierte dieser in dem er sich über mich lustig machte und meine Mail, an ihn, ebenfalls veröffentlichte. Darf er das?

Der FA möchte mich und B morgen löschen, das darf er, soviel weiß ich! Seinen Post habe ich mit Sreenshots gesichert

Danke für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 22:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 2
Standard AW: IP wurde im Forum öffentlich gepostet und falsche Unterstellung

Hat den keinen eine Meinung zu dem Thema
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 00:24
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: IP wurde im Forum öffentlich gepostet und falsche Unterstellung

Naja, zum einen können wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall geben. Zum anderen - was möchtest du hören? Natürlich darf man nicht andere Personen beleidigen oder unwahre Tatsachen behaupten. Aber, wenn es wirklich wichtig wäre, wärst du doch schon zur Polizei und einem Anwalt gegangen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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