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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige kann ein DSL-Provider (nennen wir ihn mal netclusive Aber kann der Provider dann nach ca. 4 Monaten an den Kunden eine Kündigung schicken, in der ein Verweis auf die AGBs zitiert wird in der folgendes steht: ... Bei Angeboten mit freiem Datentransfer (Flatrate) geht netclusive von einem Bedarf seitens des Kunden im Rahmen der üblich durchschnittlichen Zugriffszahlen und Transfervolumen aus. Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des durchschnittlichen Datentransfers behält sich netclusive vor, den Tarif dem erhöhten Volumen anzupassen oder den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. ... D.h. 1. sie streichen auf der einen Seite die Kohle für die "Einrichtung" ein, für einen Vertrag, der für min. 1 Jahr laufen sollte und kündigen dann vorzeitig 2. sie lassen völlig offen, was sie unter "üblich durchschnittlichen Transfervolumen" verstehen, die bei einer Flatrate ja eigentlich unrelevant sein müssten (so zumindest der übliche Wortsinn) 3. keinerlei Hinweis auf eine mögliche Widerspruchsfrist usw... Frage nun: Ist das tatsächlich so machbar? Also ich fände mich hier ziemlich verarscht und ausgenommen, wenn ich es im einigermaßen üblichen Rahmen genutzt hätte. (5 GB pro Mon. oder so... ;ö)) Wär schön, wenn dazu jemand was sagen könnte. Vielen Dank! |
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| hy, solange sich der netz provider nicht auf eine best. datenmenge festlegt,die aber lt. dessen angabe überschritten wurde ist es machbar. Da der Provider sich absichtlich nicht festgelegt hat,kann man dagegen keine rechtlichen schritte einleiten,Ihr Provider ist auch nicht verpflichtet Ihnen ein Transferprotokoll zukommen zu lassen,den dann würde sich Ihr Provider ja ins eigene fleisch schneiden,wenn es nicht an dem wäre und wofür die Gebühren die sie zahlen mussten waren,steht ja meistens im Kleingedruckten und in den AGB´s sind aber im seltesten Falle zurückzu bekommen vom Provider,solange dieser nicht gegen seine eigenen AGB`s oder FAQ verstößt. Es bleibt Ihnen höchstens der Widerspruch,jedoch müssten Sie von Ihrer Seite aus belegen,das Sie die Datenmenge nicht überschritten haben,mit einem geeichten Messgerät,das für den Hasuhaltsgebrauch sehr teuer ist Mfg Ahnungslos Geändert von Ahnungslos (07.12.2008 um 12:08 Uhr). |
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| Wenn du nicht weißt wie du Kündigen willst, dann Google doch mal ein bisschen im Netz nach einer Muster Kündigung oder Ratgeber Artikeln. Ich hatte das Problem letztens auch und bin durch ein bisschen Googlen fündig geworden. Probiers mal aus! Mir hat diese Seite sehr geholfen http://www.sicherkuendigen.de |
| Tags: kuendigung, provider |
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