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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich habe eine Website auf der ich Adsense Banner laufen habe. Ich habe dazu auch ein Nebengewerbe angemeldet. Bei den momentanen Einnamen gelte ich beim FA als Kleinunternehmer, daher gibt es auch noch keine USt-IdNr. im Impressum. Wie kann ich nun eine Abmahnung vermeinden? Reicht es wenn ich ins Impressum schreibe: Gewerbe angemeldet im Gewerbeamt,.... Nr..... und Kleinuternehmer nach §19 UStG? Oder wie kann ich eine Abmahung vermeiden? |
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| Da Kleinunternehmer i.S.d § 19 UStG keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und in Rechnungen auch keine USt gesondert ausweisen dürfen, genügt in diesem Fall als Unternehmenform der Hinweis: "Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG" im Impressum aufzuführen.
__________________ Dieter Caspar Assessor jur. internetrecht-infoblog.info |
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| Bei den restlichen Angaben ist dir der hier von nutzen: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html Grüße Zitrin |
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