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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Und zwar soll ich mich im Auftrag eines guten Freundes erkundigen wie der Sachbestand in folgender Situation ist. Ich erkläre kurz das Szenario. Mein Freund hat etwas bei Ebay verkauft und zwar für genau 150€. Diesem Verkäufer hat er als Sicherheit eine Personalausweiskopie überlassen. Dieser Käufer hat diesen Gegenstand wiederrum weiterverkauft für 70€ an eine andere aussenstehende Person. Nun hat mein Freund sich durch gewisse Aktionen (ich weiß leider nicht wie) sich diesen Gegenstand den er verkauft hat wieder zurückgeholt. Man kann ja rein theoretisch sagen das dies Betrug ist. Nun hat aber der erste Käufer der den Gegenstand für 150€ gekauft hat, die Personalausweiskopie an den Zweiten Käufer weitergegeben der diesen Gegenstand am Ende für 70€ gekauft hat. Seine Frage wäre jetzt was hier schlimmer gehandet wird. Betrug um 70€ ? Oder das weitergeben von Persönlichen Informationen an eine Drittperson ohne Einstimmung bzw Erlaubnis. Sollte mich nur mal schlau machen und hoffe auf ein paar nützliche Antworten Vielen Dank im Vorraus |
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