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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 11:43
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Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 5
Standard Domainnamen und Bindestrich


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Wann reicht ein Bindestrich zur genpügenden Unterscheidung aus und wann nicht?

Wenn ein kleinerer Verein die Domain www.beispiel-domain.tld inne hat und nun eine Privatperson die Domain www.beispieldomain.tld zum selben Thema registriert, kann dann der Besitzer der Domain www.beispiel-domain.tld verlangen das der Besitzer der Domain www.beispieldomain.tld diese aufgibt?

Ich selbst gehe davon aus das der Besitzer der Domain www.beispiel-domain.tld die Domain www.beispieldomain.tld hätte selbst registrieren können wenn ihm daran liegt das niemand anderes die Domain nutzt.
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