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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige habe 2 Fragen zum Domainrecht: 1. Der Domainbesitzer Person A steht im Impressum, der Webspace aber gehört einer Person B. Wer kann abgemahnt werden bei Problemen mit dem Domainnamen (Markenrecht)? Ist der Webspaceanbieter (Person B) ggf. auch angreifbar dadurch? 2. Wer hat überhaupt das Recht bei Problemen mit dem Domainnamen abzumahnen? Darf das jede Person bzw. Anwalt oder nur ein Anwalt der vom Rechteinhaber dazu beauftragt wurde? |
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| Naja ich denke doch mal, dass derjenige dafür verantwortlich ist, der im Impressum steht bzw. auf den die Domain registriert ist. Wenn sich im Falle einer Streitigkeit aber herrausstellt, dass der im Impressum genannte gar nichts mit der Seite zu tun hat, wird vielleicht über den Webspacebetreiber versucht den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Der Webspace hat ja mit der Domain nichts zu tun. Evtl. wird man bei Problemen mit Domainnamen und nicht dem Inhalt der Seite auch direkt bei der Registrierungsstelle nach dem Domaininhaber schauen. Und 2. kann ich dir nicht beantworten. Wüsste ich auch gerne... |
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| Hallo! 1. In der Regel schreibt man in das Impressum, wer für den Webinhalt verantwortlich ist. 2.Abmahnen kann man in solchen Fällen nur, wenn dem Markeninhaber eine Gefahr entsteht, wenn z.B. die Domain zum Zwecke der Abzocke genutzt wird und dem Markeninhaber dadurch ein Imageschaden entstehen könnte. Aber nur weil jemand seine Homepage z.B. "Alles-Puma.de" nennt, ist das noch lange keine Markenschutzverletzung. Eine Markenschutzverletzung liegt IMHO nur dann vor, wenn z.B. Plakiate verkauft werden, oder Markenembleme rechtswidrig genutz werden. Also alles was die Rechte des Markeninhabers verletzt, kann abgemahnt werden. Dazu zählen aber reine Domainnamen nur unter bestimmten Voraussetzung. Meist bekommt derjenige Recht, der die älteren "Namensrechte" hat, wie immer auch "Namensrecht" definiert wird. Gruß, René |
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