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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige bitte um hilfreiche Meinungen. Wenn man in in einem Onlineelektronikshop etwas mit sehr hohen Wert bestellt wofür man eine Bestätigung und eine Rechnung und sogar zwei Statusmails erhält was aber nur hier in diesem Shop die Hälfte des Normalpreises kostet bestellt. Ist es dann rechtens wenn dieses Gerät jetzt storniert wird ohne Angabe eines Grundes??? MfG TheHallo1 |
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| Das ist so nicht einfach zu beantworten. In der Regel erhält man nach der Bestellung eine Bestätigung, dass die Mail eingegangen ist. Diese E-Mail sagt dann nur aus, dass die Bestellung eingegangen ist - ein Vertrag ist noch nicht zu Stande gekommen. Bei weiteren E-Mails / Rechnungsstellung könnte aber durchaus ein Vertrag zustande gekommen sein; das ist Einzelfallabhängig und kommt auf die konkreten Umstände an (diese können wir hier aber nicht bewerten). Sollte es sich also wirklich um viel Geld gehn, lohnt sich womöglich der Gang zum Anwalt auch in finanzieller Hinsicht.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo, danke erst mal für die Antwort. Es handelt sich um etwa 400€. Und in der Statusmail stand sogar schon ein Lieferdatum, dies sollte aber erst in 2013 sein. Lohnt es sich da einen Anwalt zu nehmen? MfG TheHallo1 |
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| Wie soll ich das für dich beurteilen können?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Erstmal wieder Danke, ich habe eine Lieferenummer erhalten. Jetzt hat das Geschäft als Begründung geschrieben, dass sie den Artikel nicht mehr für den angegebenen Preis bekommen. Habe ich dann ein Recht auf eine Lieferung? So sieht ihre AGB aus: 6. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES Durch Anklicken des Buttons >Bestellung absenden< geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Der Bestellvorgang ist erst beim Klicken auf >Bestellung absenden< abgeschlossen. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist xxx berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. MfG TheHallo1 Geändert von TheHallo1 (14.09.2011 um 22:15 Uhr). |
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