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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ich habe folgendes Problem: Durch Sofortkauf habe ich drei CPU´s gekauft. Der VK ist als privat angemeldet und die Auktion ist eine Privatauktion. Er hat ~ 100 Bewertungen (positive) und verkauft hauptsächlich CPU´s ... Nach dem Kauf wurde vom VK ein Fall mit der Bitte um Abbruch der Auktion gestartet, diesen habe ich abgelehn. Den Artikel habe ich auch nicht bezahlt da ich die Nachricht direkt am nächsten Tag erhalten habe. Im Vorfeld bekam ich noch diese E-Mail: VK: 08.09.11 Hallo! Tausend mal Endschuldigung!!! Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir die ganze Kaufabwicklung leider abbrechen müssen. Die ganze Packung mit CPUs wurde vor kurzem unversehentlich mit Wasser beschädigt, ich bin selber schockiert. Vielen Dank für Verständnis!!!! Noch mal Entschuldigung!!! MfG Daraufhin habe ich folgende Nachricht verfasst: eBay 09.09.11 um 21:33:17 MESZ Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, abgelehnt. Käufer: 09.09.11 um 21:33:16 MESZ Sehr geehrter Verkäufer, da es Ihnen nicht mehr möglich ist die mir rechtsgültig zustehende Ware in dem von Ihnen angegebenen Zustand und Zeitraum zuzusenden, vordere ich Sie hiermit auf mir den Differenz Ausgleichsbetrag von 300 Euro zwischen meinem Gebot und dem tatsächlichem Warenwert bis zum 23.09.2011 auf meine Bankverbindung auszugleichen, diese lautet: xyz Mit freundlichem Gruß ray0815 eBay 08.09.11 um 17:07:18 MESZ Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund. Weitere Informationen des Verkäufers: Artikel ist beschädigt "Die Summe habe ich aus der differenz das momentanen Vk Preis in ebaY * der Anzahl der CPU´s errechnet." Ich habe mir überlegt ein Onlinemahnverfahren gegen den VK zu starten... ich sitze nun schließlich nicht umsonst stundenlang vor ebaY und vertuh meine Zeit mit Spaßverkäufern wie diesem. Ist die Vorgehensweise realistisch oder mache ich da nenn Fehler bzw. lohnt es sich nicht der Sache nachzugehen?! Danke im Vorfeld falls sich jemand die Ausgangslage hier näher führt. |
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| Ich weiß nicht genau was für eine Antwort du dir erhoffst? Aber ich würde die Sache so nicht stehen lassen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo! In der Regel setzt man Fristen immer per Übergabeeinschreiben. Reagiert der Verkäufer dann noch immer mit Ablehnung, dann hilft nur noch der Klageweg. Die Chancen dass man Recht bekommt stehen sehr gut. Der Verkäufer ist IMHO zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Das Risiko für Beschädigungen der Ware liegt bis zum Abversand beim Verkäufer. Beschädigungen rechtfertigen nicht immer eine Aufhebung des Kaufvertrages oder den Abbruch einer Auktion. Der Verkäufer muss dann innerhalb einer angemessenen Zeit für Ersatz sorgen, auch wenn ihm dadurch ein Verlust entsteht. Die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung sollte man dem Verkäufer schon einräumen, bevor man auf Zahlung eines Differenzbetrages besteht. Sitzt der Verkäufer im Ausland, dann ist eine Verfolgung allerdings schwierig bis unmöglich. Auf jeden Fall sollte eBay informiert werden. Zitat:
Und im Übrigen ist hier eine persönliche Rechtsberatung gesetzlich verboten. Nutze künftig fiktive Fälle und Personen. Zitat:
Was dieses Anschreiben betrifft: Dies zeugt nicht gerade von guten Deutschkenntnissen. Nur mit gut verfassten Schreiben kann man Eindruck schinden. So wie Du das geschrieben hast ist es schlecht. Besser wäre "[...] mir den Differenzbetrag [...] zu erstatten [...]". Das nur als Tipp am Rande, für das noch zu erledigende Schreiben an den Verkäufer. Natürlich kann nicht jeder Beamtendeutsch, aber ein bisschen mehr Mühe solltest Du Dir geben. Gruß, René |
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| So einen Aufriss. Wie ich eBay "hasse". Am besten geschenkt was? hat Dich doch keiner dazu gezwungen auf eBay Deine zeit zu verplempern. Wenn man kein riesen großes Arschl*ch ist und der Verkäufer NUR positive Bewertungen bekommen hat, sollte man einfach einlenken. Sowas kann halt einfach passieren... Tritt doch einfach vom Kauf zurück und such Dir neue oder bestell bei amazon mit 3 Klicks die blöden CPUs... Sorr für meine grobe Wortwahl, aber ich finds einfach mies immer alles und jeden an den Haaren zu ziehen nur weil mal was nicht so läuft wie man das will. Im Nachgeben liegt die wahre Größe des Menschen. Tritt zurück, such neue und der Fall hat sich erledigt. |
| Tags: cpu, ebay, keine zahlung, liefern, schaden, wasserschaden |
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