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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 01:28
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: WICHTIG: Handy gefunden und verkauft. Nun Anzeige da geklaut

Ich denke nicht, dass Hehlerei passt, weil es hier keine vorige rechtswidrige Tag gab, die dazu genutzt wurde die Sache zu erlangen. Bleibt meiner Meinung nach zum Schluss Unterschlagung womöglich.

Wie viel raus kommt, kann ich nicht sagen, keine Erfahrung. Ich würd jetz mal behaupten wollen, dass es nichts ernstes wird, gerade bei der Sachlage. Wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht, wäre ein Anwalt aber sicher angebracht - ist er immer.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 04:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: WICHTIG: Handy gefunden und verkauft. Nun Anzeige da geklaut

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
...weil es hier keine vorige rechtswidrige Tag gab
Das kann man nicht wissen. Möglich wäre ja z.B., dass der ursprüngliche Besitzer bestohlen wurde. Der Dieb hat es benutzt, und dabei möglicherweise für rechtswidrige Taten benutzt, und anschließend weggeworfen. Dann liegt IMHO doch eine rechtswidrige Tat vor. Auch wenn der TO selber nicht daran beteiligt war und damit auch nicht zwingend der Hehlerei bezichtigt werden darf/kann. Aber dafür sind ja Anwälte und Gerichte da, um solche Sachlagen zu klären. Aber wer sagt uns denn, dass die Schwester des TO die Wahrheit sagt? Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 15:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: WICHTIG: Handy gefunden und verkauft. Nun Anzeige da geklaut

Zitat:
Zitat von Lenschemania Beitrag anzeigen
Da ich es aber gefunden habe (wers findet dem gehörts?) hätte ich es doch verkaufen dürfen?
Das nennt man "Unterschlagung":

§ 246 StGB Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Fundsachen im Wert von über 10 Euro sind der zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn der Finder den Eigentümer nicht kennt, der Finder hat die Fundsache entweder selbst zu verwahren oder der zuständigen Behörde zu übergeben.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 15:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: WICHTIG: Handy gefunden und verkauft. Nun Anzeige da geklaut

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass Hehlerei passt, weil es hier keine vorige rechtswidrige Tag gab, die dazu genutzt wurde die Sache zu erlangen.
Doch. Die Unterschlagung. Durch die wurde die Sache erlangt.

Es ist aber trotzdem keine Hehlerei, weil eigenes Diebesgut oder Unterschlagungsgut zu verkaufen keine Hehlerei ist:

§ 259 StGB Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Zitat:
Bleibt meiner Meinung nach zum Schluss Unterschlagung womöglich.
Ist ist Unterschlagung, daran führt kein Weg vorbei.
Zitat:
Ich würd jetz mal behaupten wollen, dass es nichts ernstes wird
Strafbefehl.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (13.10.2011 um 15:08 Uhr).
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