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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe über eBay Kleinanzeigen ein Handy für 160 Euro verkauft. Nun bekam ich einen Brief vom Anwalt, dass das Handy geklaut ist und ich es nicht hätte verkaufen dürfen. Da ich es aber gefunden habe (wers findet dem gehörts?) hätte ich es doch verkaufen dürfen? Benötige bitte schnellstmöglich eine Antwort. |
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| Hallo! Die Anzeige ist berechtigt. Wer findet darf nicht behalten, sondern muss die Fundsache zum Fundbüro oder zur Polizei bringen. Erst wenn sich der Verlierer nicht meldet bekommt der Finder das Stück. Oder es wird versteigert. Man hätte dann vom Verlierer eine Belohnung bekommen müssen, das ist gesetzlich so geregelt. Bei einem Wert von 400,- Euro wären das 20,- bis 40,- Euro gewesen. Wer eine Fundsache einfach verkauft, begeht Fundunterschlagung, und das ist strafbar. Der Verlierer darf nun Wertersatz verlangen oder Anzeige erstatten. Gruß, René |
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| Der Anwalt wollt doch sicherlich mehr als es dir nur mitzuteilen oder? Inwiefern ist das Thema wichtiger als andere (Anspielung auf den Titel)?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Derzeit sieht es so aus. Ich habe den Betrag natürlich dem Käufer erstattet. ich wusste schließlich nicht, dass das Handy geklaut ist. Meine Schwester welches das Handy im Feld gefunden hat, wusste dies natürlich ebenfalls nicht. Wir waren uns auch nicht im klaren darüber, dass man Fundsachen abgeben muss. Da ich für Sie das Handy verkauft habe, bin ich jetzt richtig am Arsch. Der Polizist (welches ein riesen Arschloch war/ist) meinte noch groß "Heler" zu mir. Sie verkaufen gestohlenes Eigentum bla bla. Ich frage mich warum ein verlorenes Handy (im Feld!!) als gestohlen gemeldet wird...aber das ist was anderes. Jedenfalls läuft gegen mich jetzt ein Ermittlungsverfahren. Das Thema mit dem Anwalt ist mit Rückzahlung geklärt. Jetzt dreht es sich nur noch um die Polizei. Was droht mir nun? Kann man das nicht mit der Polizei klären, dass ich es nur in Ihrem Namen verkauft habe? Sie hatte mich schließlich darum gebeten...und würde das nicht abstreiten. |
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| Mit der Polizei reden bringt nichts. Und der Polizist hat recht. Wer einen als gestohlen oder unterschlagen gemeldeten Gegenstand verkauft, ist Kraft Gesetzes ein Hehler (steht im StGB). Wer im Auftrag eines anderen handelt, muss sich davon überzeugen, dass sich der zu veräußernde Gegenstand im rechtlichen Eigentum des Auftraggebers befindet. Bei Fundsachen jeder Art ist dies nicht der Fall. Möglicherweise aber wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Und natürlich kann man auch verlorene Gegenstände als gestohlen melden. Das darf man nicht nur, sondern man sollte es zwingen auch tun. Das gilt ins besondere für Personalausweise. Wird ein Personalausweis nicht als gestohlen oder verloren gemeldet, dann kann dem Ausweisinhaber eine menge Ärger drohen. Vor allem wenn der Finder damit Schindluder treibt. Und ein verlorenes Mobiltelefon ist zwingen als gestohlen zu melden. Sowohl bei der Polizei als auch beim Provider. Anderenfalls bleibt man auf dem Schaden sitzen, den der Finder verursacht. Und wenn mit dem gefundenen (und möglicherweise "entsorgten") Mobiltelefon Straftaten verübt wurden, dann kann dem Finder ebenfalls Ärger drohen. Daher immer alles abgeben was man findet. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Erlaube mir eine Frage: Was würdest Du den machen, wenn Du 10.000 Euro oder Dein Mobiltelefon verlieren würdest, der Finder es einfach behält und Du davon erfahren würdest? Du würdest dann doch auch nicht einfach sagen "Na gut, wer findet darf behalten". Oder doch? Auch Mobiltelefone haben einen Wert, genauso wie 10.000 Euro. Geändert von mumpel (18.09.2011 um 13:17 Uhr). |
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