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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 12:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 1
Standard Urheberrechtsverletzung - Schreiben Anwalt


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Hallo zusammen,

ich habe bei meiner Homepage drei Bilder von einer "simplen" Steinwand geladen. Genau diese Bilder sind auf der Plattform von aboutpixel zum Download angeboten, dort habe ich sie aber nicht runtergeladen. Jetzt kommt das SChreiben vom Anwalt, dass ich von seinem Mandanten das Urheberrecht verletzt hätte, weil sein Mandant diese Bilder auf den Server geladen hat, damit gilt sein Mandant als Urheber kraft Vermutungswirkung. Es sind jetzt wirklich keine Kunstbilder oder sonstiges. Diese Wand steht in jedem guten Baustoffhändler und kann dort jederzeit fotografiert werden. Deshalb hab ich mir auch nichts dabei gedacht dieses Bild zu nehmen. Der Anwalt will jetzt dass ich bis in 5 Tagen 2500 € bezahlen soll und gleichzeitung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Ich habe jetzt die Bilder wieder von meiner Homepage entfernt, allerdings bin ich der Meinung, dass wenn ich jetzt selbst das Bild aufnehme und es dann auf meine Homepage lade bin ich doch selbst der Urheber. Oder sehe ich das falsch. Ich dachte immer beim Urheberrecht geht es um einzigartige Dinge, Kunst, Marken die geschützt werden müssen.
Ist es denn tatsächlich so, dass wenn sein Mandant das Bild auf den Server lädt, er auch dann der Urheber ist, obwohl er evtl. das Foto gar nicht selbst gemacht hat???

Wie soll ich denn da jetzt weiter vorgehen? Ich bin nicht gewillt, den Betrag zu bezahlen und das so hinzunehmen.

Vielen Dank.
Gruß
Gundi
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Urheberrechtsverletzung - Schreiben Anwalt

Hallo!

Sofort zum Anwalt zwecks Schadensminderung. Ohne RA kann es sonst sehr teuer werden, auch in Zukunft. Dass diese Wand im Baustoffhandel steht hat nichts zu bedeuten. Wenn Du mal bei Google suchen würdest, dann findest Du dort zahlreiche Beispiele zu solchen Fotografien. Es gibt gewisse Personen, die Obst und Gemüse fotografiert und ins Internet gestellt haben. Und jeder andere, der diese Bilder ohne Genehmigung nutzt, wird gnadenlos zur Zahlung verdonnert. Ein Bild bleibt urheberrechtlich geschützt, solange es der Urheber nicht zur freien Nutzung stellt. Und die Unterlassungserklärung (UE) nicht unterschreiben, sondern von einem Anwalt eine modifizierte UE erstellen lassen.

Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass Du die Bilder selbst erstellt hast, dann kannst/solltest Du Dir einen RA nehmen und musst dann IMHO auch nicht zahlen.

Gruß, René

Geändert von mumpel (16.09.2011 um 17:15 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 12:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Urheberrechtsverletzung - Schreiben Anwalt

und wie kann man es nachweisen"wer" das bild zuerst ins internet gestellt hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 19:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrechtsverletzung - Schreiben Anwalt

Zitat:
Zitat von Zerocentboy Beitrag anzeigen
und wie kann man es nachweisen"wer" das bild zuerst ins internet gestellt hat?
Auf jede geeignete Weise, mit der ein Urheber/Rechteinhaber nachweisen kann, daß er Urheber bzw. Rechteinhaber ist.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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