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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige nun nach vielen guten Erfahrungen mit Ebay hat es leider auch mich erwischt und ich weiß nicht wie ich zu meinem Recht kommen kann. Ich habe im letzten Dezember 3 USB-Sticks gekauft, davon sind in den letzten 3 Wochen 2 Stück ausgefallen. Da es sich um teuere Sondermodelle handelt wollte ich die Garantie in Anspruch nehmen. Doch leider meldet sich der Verkäufer, von dem nur das Ebay-Konto bekannt ist, nicht zurück. Ebay will gar nicht helfen. Was macht man nun? Da es sich um einen Warenwert von ca. 100,-€ handelt stehen die Kosten eines Anwaltes in keinem Verhältnis. Was kann ich tun? mfg Goerte |
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| Schau dir zunächst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie an. Überlege dir, welches von beiden du nutzen möchtest. Ansonsten hast du vielleicht eine Rechnung oder Lieferbescheinigung bekommen, auf denen die Daten des Verkäufers stehen. Dann mal anrufen. Wenn die andere Partei nicht so will, wie du das gerne hättest, hast du aber außer Anwalt / selbst klagen soweit keine Möglichkeit.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
FAZIT: Ich muss es so hinnehmen und bleib auf dem Schaden sitzen. Aber wieder was dazugelernt: Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend und die Garantie erfolgt auf freiwilliger Basis. Danke |
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| An die Beweislastumkehr hat ich gar nicht gedacht, weil ich nicht auf das Datum geschaut habe. Aber ganz richtig! Wobei sich dabei auch immer die Frage stellt, ob der Verkäufer das auch weiß. Und bei solchen teuren Sticks ist echt keine Garantie vorhanden? Sonst würde mir nur noch einfallen, ob der Verkäufer in seinem Angebot Zusagen zur Haltbarkeit getroffen hat...
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: ebay, garantie |
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