Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 00:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 6
Standard AGB bei kostenlosem Angebot


Anzeige
Hallo, ich möchte eine Seite machen bei der ich kostenlose Sachen anbiete. Ich möchte, dass die Benutzer bei der registrierung den Nutzungsbedingungen zustimmen. Meine frage ist nun, darf ich diese Nurtzungsbedingungen einfach so "AGB" nenne, ein Geschäft ist es ja schließlich nicht wirklich.

Danke schonmal
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 20:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2011
Beiträge: 2
Standard AW: AGB bei kostenlosem Angebot

hi,

ich kann dir nur meine Meinung dazu sagen, so wie ich denke, dass es rechtlich stimmen KÖNNTE.

Du erstellst ein eigenes Produkt mit eigenen Inhalten und zwar ausschließlich eigenen, veröffentlichst es und hast somit das Recht deine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedinungen an den Anwender zu stellen.

Du kannst dir auch beim Anwalt und ich glaube auch sogar bei Onlinegeneratoren eigene AGB erstellen lassen.

Gruß,
MB
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 10:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 1
Standard AW: AGB bei kostenlosem Angebot

Ich habe ebenfalls eine Seite mit kostenlosen Inhalten. Reicht es denn auch aus es einfach nur "Nutzungsbedingungen" zu nennen?

Außerdem, wenn ich keine Produkte anbiete, also keine Einnahmen erziele, reicht mein Vor-Nachname, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und Haftungsausschluss im Impressum aus? Eine Widerrufserklärung benötitgt man ebenfalls nur wenn ein Vetrrag zu stande kommt, ich also etwas "verkaufen" würde, oder?
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Free Themes Angebot chrischahn87 Urheberrecht 3 09.09.2011 20:43
Angebot vorzeitig beendet_Rechtsmissbrauch sanko Onlineauktionen 7 15.04.2010 22:55
Rechtsfrage zu kostenlosem MMORPG xXProXx Sonstiges zum Onlinerecht 3 01.09.2009 08:55
Angebot beenden als Verkäuferfalle? Diskard Onlineauktionen 5 19.06.2009 13:32
Vorsicht Kostenfalle - Spam-eMail wirbt mit "kostenlosem" Routenplaner Discuss24 E-Commerce 0 06.03.2007 03:00



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:46 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46