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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige hab mal ne Frage zu einem Problem weiß nicht genau ob es hierhin gehört, aber es hat halt was mit ner Onlineauktion zu tun. Was würdet ihr tun, wenn man 2009 bei Ebay einen CD-Key für ein Spiel gekauft hat und nun eine Vorladung der Polizei ins Haus geflattert kommt. In der Vorladung könnte es zum Beispiel so lauten: in der Ermittlungsache Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Nun wärt ihr ein bischen voreilig, habt eine Vorladung bekommen, und wollt direkt wissen was los ist, also ruft ihr die Telefonnummer auf dem Brief an und fragt was denn los ist weil ihr euch dadrunter nichts vorstellen könnt. Es wird euch erklärt, dass manche Menschen Tonline Konten auspähen (z.B. in Internetcafes) über diese Konten dann CD-Keys kaufen und diese bei Ebay dann wieder verkaufen. Also Meinungen? Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Gruß, Saotan |
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| Irgendwie wäre es ja in meinem Interesse herauszufinden, ob der Verkäufer mich beschubst hat oder nicht. Insofern würde ich, wenn sich ein passender Termin finden lässt, dort erscheinen und gucken, in wie weit ich behilflich sein kann.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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