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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Folgende Situation: Ich betreibe einen Onlinehandel für Drucksachen (gewerblich). Wegen eines Betruges eines meiner Kunden (unbekannt) erfragte die Kripo "Bitte teilen Sie uns alle Kunden mit, die das Produkt XY im Zeitraum AB bei Ihnen erworben haben". Da der Aufwand nicht unerheblich ist und ich vermeiden möchte, dass alle meine Kunden befragt werden, habe ich mich zunächst geweigert. Bei einer konkreten Anfrage nach z.B. einer Person hätte ich die Auskunft zwar gegeben, aber nicht bei einem solchen Umfang. Nun kam ein Schreiben von einem Staatsanwalt mit der gleichen Inhalt. Nun die Frage(n): 1. Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt ? 2. Bin ich zur Herausgabe aller Daten in dieser Form verpflichtet oder kann ich auf die konkrete Nachfrage nach einer Person bestehen ? 3. Was kann ich tun, wenn meine Kunden nun von der Kripo befragt werden und diese nun wegen dem Schreibaufwand mich wieder zur Rechenschaft ziehen ? Schließlich ist das auch ein Image-Schaden. Freue und bedanke mich schon jetzt für jeden Tip. Wollerecht |
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| Hallo! 1. Hier keine persönliche Beratung erlaubt. 2. Man zur Mitarbeit und zur Herausgabe verpflichtet. Wenn der Staatsanwalt anordnet, dann muss man. Sonst gibt es Zwangsmaßnahmen. Kunden können einem dafür nicht zur Rechenschaft ziehen, haben in diesem Fall also keine Ansprüche. Denn jeder Deutsche ist zur Aufklärung von Straftaten gesetzlich verpflichtet. Die Kosten für Aufwände (Aufwandsentschädigung) werden vom Staat in der Regel erstattet. Gruß, René Geändert von mumpel (02.10.2011 um 14:03 Uhr). |
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| Und das hat es noch nicht getan. Ich würde zunächst einmal schauen, ob die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht nur eine "Bitte" verfasst hat. Es ist wohl ein üblicher Trick eine Bitte in die Richtung zu formulieren, dass sie verpflichtend sei, obwohl es gar keine Verpflichtung gibt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Und wenn man der Bitte nicht nachkommt, könnte ganz schnell (oder auch langsam) der Beschluß kommen. Wenn man sich weigert zu helfen, könnte das IMHO auch schlecht für Verkäufer sein. Vor allem wenn es mal in die Medien kommen sollte. Geändert von mumpel (02.10.2011 um 16:56 Uhr). |
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