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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2011
Beiträge: 5
Standard Kundendaten an Kripo miteilen ?


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Hallo Allerseits.

Folgende Situation:
Ich betreibe einen Onlinehandel für Drucksachen (gewerblich).
Wegen eines Betruges eines meiner Kunden (unbekannt) erfragte die
Kripo "Bitte teilen Sie uns alle Kunden mit, die das Produkt XY im Zeitraum
AB bei Ihnen erworben haben".

Da der Aufwand nicht unerheblich ist und ich vermeiden möchte, dass alle
meine Kunden befragt werden, habe ich mich zunächst geweigert.

Bei einer konkreten Anfrage nach z.B. einer Person hätte ich die Auskunft
zwar gegeben, aber nicht bei einem solchen Umfang.

Nun kam ein Schreiben von einem Staatsanwalt mit der gleichen Inhalt.

Nun die Frage(n):
1. Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt ?

2. Bin ich zur Herausgabe aller Daten in dieser Form verpflichtet
oder kann ich auf die konkrete Nachfrage nach einer Person bestehen ?

3. Was kann ich tun, wenn meine Kunden nun von der Kripo befragt
werden und diese nun wegen dem Schreibaufwand mich wieder
zur Rechenschaft ziehen ? Schließlich ist das auch ein Image-Schaden.

Freue und bedanke mich schon jetzt für jeden Tip.

Wollerecht
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 14:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Kundendaten an Kripo miteilen ?

Hallo!

1. Hier keine persönliche Beratung erlaubt.
2. Man zur Mitarbeit und zur Herausgabe verpflichtet. Wenn der Staatsanwalt anordnet, dann muss man. Sonst gibt es Zwangsmaßnahmen. Kunden können einem dafür nicht zur Rechenschaft ziehen, haben in diesem Fall also keine Ansprüche. Denn jeder Deutsche ist zur Aufklärung von Straftaten gesetzlich verpflichtet. Die Kosten für Aufwände (Aufwandsentschädigung) werden vom Staat in der Regel erstattet.

Gruß, René

Geändert von mumpel (02.10.2011 um 14:03 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 14:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Kundendaten an Kripo miteilen ?

Korrektur:

Nicht der Staatsanwalt ordnet an, sondern das Gericht.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 16:52
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Kundendaten an Kripo miteilen ?

Und das hat es noch nicht getan. Ich würde zunächst einmal schauen, ob die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht nur eine "Bitte" verfasst hat. Es ist wohl ein üblicher Trick eine Bitte in die Richtung zu formulieren, dass sie verpflichtend sei, obwohl es gar keine Verpflichtung gibt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 16:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Kundendaten an Kripo miteilen ?

Und wenn man der Bitte nicht nachkommt, könnte ganz schnell (oder auch langsam) der Beschluß kommen.

Wenn man sich weigert zu helfen, könnte das IMHO auch schlecht für Verkäufer sein. Vor allem wenn es mal in die Medien kommen sollte.

Geändert von mumpel (02.10.2011 um 16:56 Uhr).
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