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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige angenommen jemand registriert sich in einem Internetforum für Segelsport und stellt ein Foto seines Bootes ins Forum. Einige Tage später möchte er das Foto nicht mehr im Forum haben und bittet den Admin per PN freundlich um die Löschung des Fotos. (das Foto hat keinen Bezug zu einem Beitrag) Der Admin kommt der Bitte des Users jedoch nicht nach. Hierauf teil der User dem Admin per PN mit, dass er auf die Löschung seines Fotos einen Rechtsanspruch hat und fordert ihn erneut auf (diesmal unter Fristsetzung), das Foto zu löschen. Der Admin ignoriert jedoch auch diese zweite Aufforderung. Zum dritten Mal fordert der User den Admin per PN unter Fristsetzung auf, sein Foto zu löschen und droht mit dem Rechtsweg, falls der Admin seiner Pflicht abermals nicht nachkommt. Hierauf löscht der Admin zwar das Foto, übt aber nun an dem User Rache: Er würdigt ihn öffentlich im Forum herab und behauptet, dieser hätte ihm mit „Rechtsanwälten und Fristen“ gedroht, obwohl der User in seiner PN gar nichts von „Rechtsanwälten“ erwähnt hatte, sondern nur schrieb, er würde ggf. den Rechtsweg gehen. Der Admin lässt sich weitere Gemeinheiten einfallen und veröffentlicht im Forum die privaten E-Mails, die der User ihm per PN geschickt hatte. Er macht das besonders fies, indem der die E-Mails nicht vollständig veröffentlicht, sondern nur auszugsweise. Damit verzerrt er bewusst die Sachlage, um gegen den User Stimmung zu machen. Ferner macht er den User im Forum vor allen anderen Usern lächerlich, stellt ihn als kleines Kind hin und als jemanden, der zu dämlich ist sein Foto selbst zu löschen. Letzteres ist in dem Forum aber nach mehreren Tagen gar nicht mehr durchführbar, da dort das Editieren von Beiträgen nur kurze Zeit möglich ist. Nun wollen sich andere User beim Admin wohl beliebt machen und fallen über den betr. User her, beleidigen und verspotten ihn. Der betr. User will sich das nicht gefallen lassen und möchte nun, entgegen seiner ursprünglichen Absicht, tatsächlich den Rechtsweg gehen. Fragen 1) Welche Straftatbestände greifen in dem erwähnten Fall bzw. welche Strafanträge kann Der User stellen? 2) Welche Staatsanwaltschaft ist in Sachen Internetrecht (oder Forenrecht) zuständig? Ist in jeder Staatsanwaltschaft jemand für Internetrecht zuständig, oder gibt es dafür spezielle Anlaufstellen? Freundliche Grüße Klaus02 |
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