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| Anzeige ich habe eie Frage bezgl. des zeigens vor der webcam. Nehmen wir einmal, jemand zeigt sich auf einem wevcam-Portal, bei dem Kunden zahlen dafür, dass man sich auszieht etc. um sich sein Studium zu finanzieren (männlich) Der Server des Portals steht in einem andren Land aber jeder hat die Möglichkeit im Rahmen einer Livevorschau permanent mit dem Sender verbunden zu sein. Etwas zeigen darf der Sende aber erst, wenn ein Kunde in den Zahlbereih kommt, weil dann sichergestellt ist, dass der der zusieht auch wirklich über 18 ist.Jeder andere, der die Livevorschau siehst kann ja auch nicht 18 sein. Am ersten Tag des Sendens des Senders kommt es dazu, dass eine Frau (28, ist sie auch wirklich) im Vorschauchat ist und der Sender vor der cam masturbiert und man das Geschlechtsteil erregt sieht. Dann kommt möglichweise ein anderer Gast herein, beschimpft den Sender, dass Kinder zusehen könnten und er Anzeige machen wird ans BKA, die Bilder der Livevorschau ans BKA mit übermittelt. Außerdem werden noch einige andere furchtbare Schimpfwörter benutzt. Es stimmt doch, dass der Sender sich gezeigt hat, und die Möglichkeit besteht, auch wenn es nachts um 12 ist, das Kinder zusehen. Er hat es aber nicht gewusst, aber Dummheit schützt ja vor Strafe nicht. Nun hat der Sender natürlich angst, dass derjenige wirklich Anzeige gemacht hat und das Leben vorbei ist. Kann ja sein, dass der Sender Familie hat. Andererseits steht der Server des Unternehmens, bei dem er sendet, in einem anderen Land. Derjenige, der Anzeigen will, hat evtl. wenn das möglich ist, die iP Adresse des Senders und die Bilder des steifen Gliedes vor der webcam und das 3 Gäste im Portal waren, von denen aber niemand weiß, wer es war. Kinder sicher nicht, aber ganz ausschließen kann man das ja nicht. Reicht das für eine Anzeige und Verurteilung aus? Der Sender hat nur wenig Lust für diesen Fehler ins Gefängnis zu gehen oder vorbestraft zu sein. Wäre wirklich nett, wen ihr diesen Fall einmal einschätzen würdet. Denn derartige Beschinpfungen , und das Viespaßwünschen im Knast des Menschen, der erwischt hat, kann schon ganz schön einschüchtern. Viele Grüße und allerbesten Dank Boris |
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| Hallo, Also, dass der andere Gast die IP-Adresse bekommt ist ja erstmal unwahrscheinlich. Und für sowas landet wahrscheinlich niemand im Gefängnis. Bei ner öffentlichen Nacktheit bekommt man z.B. vllt Bußgeld oder Platzverweis, aber nicht Gefängnis. Wenn die Sexuellen Bilder so direkt an minderjährige übermittelt wären würdet mit wissen des Sender wäre das sicherlich noch was anderes. Also was fürnen Straftatbestand wäre den das überhaupt? |