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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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Alt 07.10.2011, 16:43
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Beiträge: 1
Standard Geständnis widerufen – wann sinnvoll?


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Wann ist es zweckmäßig, ein Geständnis, welches man im Zuge einer Hausdurchsuchung gemacht hat, zu widerrufen?

Ich habe vor einiger Zeit von einem Internetcafe, wo ich als Gast unbekannt war, Drohpostings gegen eine Rundfunkanstalt gemacht, um gegen die geplante Stillegung einiger Sendeanlagen vorzugehen. Dummerweise hat man dort die Videos der Überwachungskameras ziemlich lang archiviert, so daß die Videos in die Hände der Kripo gerieten und weil ich zu diesem Thema mal in einem Forum, wenn auch höflich gepostet habe, identifiziert haben. Den Betreibern des Internetcafes ist nichts aufgefallen. Aber was würde man auch bei einem Kunden, der sich unauffällig benimmt und anstandslos zahlt, auch erwarten?

Am 18. August kam es zu einer Hausdurchsuchung, wobei meine internetfähigen Computer beschlagnahmt wurden. Ich war total unvorbereitet und habe am Ende der Aktion in der Polizeiwache ein Geständnis abgelegt, zu dem mich die Beamten gedrängt haben, weil ich andernfalls inhaftiert würde. Ich wurde auch darüber aufgeklärt, daß ich, wenn ich wieder strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen würde, sofort inhaftiert würde. Ich habe diese Weisung sehr gut eingehalten. Auch zuvor habe ich nie strafrechtlich relevante Aktionen durchgeführt.

Ich konnte meine Computer schon nach wenigen Tagen wieder abholen, weil sich auf ihnen keine rechtswidrigen Inhalte befanden.

Ich kontaktierte schon kurz nach dem Vorfall einen Anwalt, allerdings erhielt dieser erst kürzlich Einsicht in meine sehr dünne Akte. In dieser war der einzige Beleg, daß ich der Täter war, die Bilder der Überwachungskamera, welche auf den Ausdrucken nicht gerade scharf erschienen, doch, da weder ich noch der Anwalt das eingesetzte Kamerasystem kennen und keine digitalen Originalbilder vorliegen, sagen, wie scharf die Bilder wirklich waren. Fingerabdrücke und DNA-Proben liegen keine vor, doch wären diese nach Auskunft des Anwalts auch als Beweis nicht nötig.

Der Anwalt meinte, daß in meinem Fall es besser wäre beim Geständnis zu bleiben, an Stelle dieses zu widerrufen, weil in letzteren Fall zwar prinzipiell ein Freispruch möglich wäre, es aber zu zwei Prozesse mit ungewissen Ausgang kommen würde und die entstehenden Kosten, die Höhe der zu erwartenden Strafe übersteigen würden. Andererseits weiß man auch nicht zu welcher Strafe ich genau verurteilt würde. Gut, ich habe zuvor und danach nichts strafrechtlich relevantes gemacht, habe keine Punkte in Flensburg und gehe jeden Ärger aus dem Weg. Aber man weiß ja nie!

Ist es in besagtem Fall zweckmäßig das Geständnis zu widerrufen?
Ist in diesem Fall eine außergerichtliche Einigung möglich? Wenn ja, welche, denn es wurden weder Personen verletzt noch Sachgüter beschädigt?
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