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| Anzeige Kann ein 16-jähriger mit Einwilligung der Erziehungsbeauftragten der Verantwortentliche für eine Internetseite mit Newssystem u.a. sein? Und desweiteren einen Vertrag mit einem Hoster eingehen? Danke und viele Grüße! dM |
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Zitat:
Der RStV hat im Unterschied zu den Landespressegesetzen (die die Impressumspflicht für Printmedien regeln) keine Ausnahmeregelung für "Druckwerke, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden". (Dafür fordern die meisten Landespressegesetze wiederum, daß der presserechtlich Verantwortliche sogar mindestens 21 sein muß... Gerade gesehen... erstaunlich. Wahrscheinlich wurde das seit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters nicht geändert, ob das verfassungsrechtlich haltbar wäre, sei mal dahingestellt, ich habe da Zweifel...) Zitat:
Es muß sich um Verpflichtungen handeln, die er mit den ihm üblicherweise zur Verfügung stehenden Mitteln erfüllen kann - der sogenannte "Taschengeldparagraph". Das könnte bei einer Webpräsenz noch aufgehen, so billig wie das heute ist. Außerdem dürfen einseitig vorteilhafte Rechtsgeschäfte gemacht werden, eine Schenkung darf der Minderjährige daher wirksam annehmen. Ansonsten braucht's die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern), damit die vom Minderjährigen unterschriebenen Verträge wirksam werden. Minderjährige können mit Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter und Zustimmung des Familiengerichts einen Gewerbebetrieb errichten, und für den sind sie dann voll geschäftsfähig.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Die schicke Frage ist dann nur, was passiert, wenn man sich als Minderjähriger trotzdem einträgt. Mir fehlt da nen bisschen die Idee..
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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