Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Verantwortlichkeit für Inhalte

Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 19:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 1
Standard Alter für Verantwortentlichkeit


Anzeige
Guten Tag, liebe Forumuser und Anwälten.

Kann ein 16-jähriger mit Einwilligung der Erziehungsbeauftragten der Verantwortentliche für eine Internetseite mit Newssystem u.a. sein? Und desweiteren einen Vertrag mit einem Hoster eingehen?


Danke und viele Grüße!
dM
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 15:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Alter für Verantwortentlichkeit

Zitat:
Zitat von derMende Beitrag anzeigen
Kann ein 16-jähriger mit Einwilligung der Erziehungsbeauftragten der Verantwortentliche für eine Internetseite mit Newssystem u.a. sein?
Nein.
Zitat:

§ 55 Rundfunkstaatsvertrag - Informationspflichten und Informationsrechte


(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

(3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9a entsprechend.
Der 16jährige (Minderjährige) ist nicht voll geschäftsfähig und erfüllt insofern die Vorschriften des §55 RStV für einen medienrechtlich Verantwortlichen nicht.

Der RStV hat im Unterschied zu den Landespressegesetzen (die die Impressumspflicht für Printmedien regeln) keine Ausnahmeregelung für "Druckwerke, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden".

(Dafür fordern die meisten Landespressegesetze wiederum, daß der presserechtlich Verantwortliche sogar mindestens 21 sein muß... Gerade gesehen... erstaunlich. Wahrscheinlich wurde das seit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters nicht geändert, ob das verfassungsrechtlich haltbar wäre, sei mal dahingestellt, ich habe da Zweifel...)

Zitat:
Und desweiteren einen Vertrag mit einem Hoster eingehen?
Ein Minderjähriger kann rechtswirksame Verträge nur unter bestimmten Umständen eingehen.

Es muß sich um Verpflichtungen handeln, die er mit den ihm üblicherweise zur Verfügung stehenden Mitteln erfüllen kann - der sogenannte "Taschengeldparagraph". Das könnte bei einer Webpräsenz noch aufgehen, so billig wie das heute ist. Außerdem dürfen einseitig vorteilhafte Rechtsgeschäfte gemacht werden, eine Schenkung darf der Minderjährige daher wirksam annehmen.

Ansonsten braucht's die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern), damit die vom Minderjährigen unterschriebenen Verträge wirksam werden.

Minderjährige können mit Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter und Zustimmung des Familiengerichts einen Gewerbebetrieb errichten, und für den sind sie dann voll geschäftsfähig.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 20:39
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Alter für Verantwortentlichkeit

Die schicke Frage ist dann nur, was passiert, wenn man sich als Minderjähriger trotzdem einträgt. Mir fehlt da nen bisschen die Idee..
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
veröffentlichung alter Zeitschriftencover auf Website knauro@googlemail.com Urheberrecht 1 03.02.2009 18:32
Veröffentlichung alter Werbeanzeigen aus der DDR W311Camping Urheberrecht 3 25.09.2008 13:32
Beziehungen und das Alter avi Internationales Privatrecht 3 05.07.2007 16:07
Ab welchem Alter? Unregistriert Strafrecht & Internet 6 04.06.2007 10:25
Domainnamen v. Städten alter Kulturen? Canned Domain-Recht 1 10.05.2005 08:35



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:56 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46