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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Mal angenommen eine Frau ersteigert ein Armband bei Ebay und zahlt Direkt nach der Auktion den Betrag plus Porto per Paypal. Sie schickt dem Verkäufer eine Email das sie den Betrag per Paypal überwiesen hat und bittet um Versendung des Artikels. Darauf meldet sich der Verkäufer das er Probleme mit seinem Paypal Konto habe, das Geld schonwieder zurück auf das Konto der Käuferin unterwegs sei und bittet um die Überweisung des Kaufpreises per Banküberweisung. Das Geld ist jedoch bei der Käuferin abgegangen, die Transaktion laut Paypal-Kundenkonto abgeschlossen. Die Käuferin hat dem Verkäufer geschrieben das sie nicht bereit ist den Betrag doppelt zu zahlen, und schon garnicht per Banküberweisung, da sie dort keinen Käuferschutz hat. Der Verkäufer solle ihr den überwiesenen Betrag zurücksenden oder ihr den ersteigerten Artikel senden. Bisher hat sich der Vekäufer nicht wieder gemeldet. Wie soll sich die Käuferin nun Verhalten? Mit Anwalt drohen? erstmal noch abwarten? Antrag auf Käuferschutz stellen? Danke schonmal für Eure Antworten! |
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| Wenn das Geld auf dem Paypal-Konto der nbes. person wieder aufscheint, ist ja alles in Butter! Es kann ja sogar sein, dass der Verk. "Probleme" mit seinem Paypalkonto hat - z.B: von Paypal an der Überweisung von Saldos auf sein Bankkonto gehindert! - dann sieht er womöglich die Überweisung niemals wieder! Das wahrscheinlichste ist aber, dass der Verkäufer Paypal nicht will, obwohl ihn ebay dazu zwingt, es zu akzeptieren. Verständlich - es gibt mindestens genauso viel Gauner unter Käufern wie Verkäufern, nicht einzusehen, warum der Verkäufer via switchback immer in die Pfanne gehauen wird. Mein Vorschlag: Banküberweisung ja, aber die entstehenden Paypalkosten (bei Rücküberweisung des rückgebuchten Geldes aufs eigene Konto - vom Verkäufer per freundliche Nachricht - abziehen lassen. So gehts am besten - zum Streiten geht man nicht auf ebay einkaufen. Und ganz wichtig: nie ganz teure Sachen einkaufen - die sollte man sich immer in Natura anschauen !! |
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| Ich würde nicht noch mal überweisen. Nachher bin ich den doppelten Betrag los und hab keine Ware. Ich würd den Verkäufer auffordern darzulegen welche Probleme er hat. Danach kann man entscheiden, ob das gläubwürdig ist.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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