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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn man bei einem Händler eine Ware für ca 2/3 des aktuellen Marktpreises bestellt, Auftragsbestätigung, als auch Versandbestätigung bekommen, ist das dann eine sichere Sache, dass der Händler liefern muss? Möglicherweise wäre es auch, dass nicht das gewünschte Produkt, sondern das Vorserien Modell geliefert wird, obwohl Webseite als auch Auftragsbestätigung das aktuelle Modell des Produktes ausweisen. Ist hier vor jedem Gericht absolut unanfechtbar das der Händler liefern muss? |
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| Fraglich ist hier zunächst, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Im Internet kommt die Bestellung nicht direkt durch das Absenden deiner Bestellung zustande, sondern in der Regel und ein weiteres Verhalten des Verkäufers. Dies ist in den meisten Fällen eine Auftragsbestätigung (nicht BESTELLbestätigung) des Verkäufers oder, zumindest wollen manche Händler dies, durch Lieferung. Dabei kommt es oft auf die einzelnen Umstände der Kommunikation an, vor allem, ob man objektiv annehmen konnte, dass ein Vertrag geschlossen werden sollte. Ich würd mich freuen, wenn ich eine Antwort auf folgende Frage bekomme: hast du die Forensuche benutzt? Nach was hast du gesucht / warum hast du es nicht getan?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Wie gesagt, in diesem Szenario geht es nicht nur um die Bestellbestätigung, sondern ebenfalls um um eine Auftragsbestätigung mit Rechnung in der im letzten Satz steht "Vielen Dank für ihren Auftrag". Zusätzlich wäre zu berücksichtigen, dass aufgrund des günstigen Preises nochmals Ware nachgeordert wurde, sogar telefonisch und der Verkäufer alles bestätigt hat. Die Suche wurde mit "Kaufvertrag" genutzt, allerdings kamen nur Threads zutage, in denen es darum ging, dass eine Bestellbestätigung einging. Das diese nicht verbindlich ist, ist mir bewusst. |
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| Hmm okay. Also möglich wäre später noch eine Anfechtung, wenn es bei der Übertragung des Preises ins Internet zu einem Fehler gekommen ist. Kp, TFT Fernseher statt 1000€ für 100€ etwa. Ansonsten fällt mir aber nichts mehr ein. Denkst du an etwas Spezielles, warum der Vertrag nicht halten sollte?
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| Es wäre möglich, dass der Verkäufer behauptet, er wollte das ältere Modell verkaufen. Allerdings wird dies nirgends erwähnt, da überall nur die Bezeichnung des neuen Modells zu finden ist. Die Differenz vom Betrag ist nicht weltbewegend, 200 statt 300€, also keine Waschmaschine für 49€ Kann ich mich hier auf einen speziellen Paragraphen berufen der besagt, dass durch die Versendung und Rechnung der Kaufvertrag rechtsgültig ist? (abgesehen von den eigenen AGB in denen dies so auch steht). |
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