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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 19:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 1
Frage Ebay: Käufer tritt vom Vertrag zurück, möchte aber erst Geld zurück


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Sehr geehrte damen und Herren,

Kurz vorweg, der Käufer reagiert auf keine Nachricht auf der Plattform, sondern sendet immer nur von seiner privaten E-Mail-Adresse zu der des Verkäufers und es ist ein verkauf von privat-zu-privat

Wenn man etwas bei Ebay verkauft und, man nehme mal an, der Käufer behauptet der Artikel würde der Beschreibung nicht entspreche (Teile würden fehlen, was jedoch vor dem Versand vom VK geprüft wurde) und er würde vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, ist das ja richtig.

Der VK würde zur Rückabwicklung zustimmen, jedoch nur über die Auktionplattform, damit jeder seine Sicherheiten hat.
Der K würde darauf nicht reagieren und fordert sein Geld zurück und erst dann würde es die Ware zurück geben.

Wohlgemerkt, der K reagiert auf keine Nachricht auf der Plattform, sondern nur über den privaten E-Mail Weg.

Nun würde der K mit Anzeige auf Betrug drohen und mit Rechtsmittel versuchen sein Geld wieder zu bekommen.
Der VK erklärt sogar in einer E-Mail die Wegen, die beim Auktionshaus für den K, so das er eigentlich nicht mehr überlegen muss, sondern nur noch klicken.

Der K würde ausserdem nur mit Paketdienst A senden, was ca 40% teurer ist, als mit Paketdienst B, den VK vorschlägt und auch schonmal das Rückport überweist.

Könnte der VK auf seinen Paketdienst B bestehen?

Was könnte dem VK blühen?

Mit freundlichen Grüßen,
Watchy

Geändert von Watchy (12.10.2011 um 19:23 Uhr).
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