| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich habe was in einem onlineshop bestellt. Es wurde für etwa 1/3 des "Normalpreises" verkauft. Dann bekam ich die Bestellbestätigung und kurze Zeit darauf die Nachricht, dass der Artikel nicht mehr hergestellt würde und dass die restlichen noch verfügbaren Artikel für einen speziellen Kunden reserviert seien. Nun ist es tagelang später immernoch im Shop zu dem Preis bestellbar. Diese Masche scheint bei mehreren Artikeln genutzt zu werden. Wahrscheinlich durch ihre günstigen Preise sind die recht bekannt. Zumindest findet man sie bei den google-Ergebnissen recht weit oben. Ist das denn in Ordnung seine Artikel so günstig anzubieten um Kunden anzulocken und dann zu schreiben, dass die für einen anderen Kunden reserviert seien? Der Artikel ist übrigens immer noch bestellbar. MFG Henning |
| |||
| Grundsätzlich ja, denn der Vertrag kommt in der Regel erst dann zu Stande, wenn du eine verbindliche Auftragsbestätigung erhälst.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| @ Elradon Danke für die schnelle Antwort. Wenn man das so wirklich machen kann, sollte ich solche Taktiken vielleicht auch ab und zu verwenden (ich habe ebenfalls einen online-shop). Diese Taktik scheint offensichtlich die Bekanntheit und den Umsatz von shops stark zu steigern. MFG Henning |
| |||
| Ich würde davon abraten oder es zumindest vorher mit meinem Anwalt besprechen. An das UWG muss man da ja auch denken. Jedenfalls besteht bei dem Anbieter, den du genannt hast, ja die Absicht das Produkt zu verkaufen - es ist nur noch nicht sicher an wen. Wenn du einfach Produkte reinstellst, die du gar nicht verkaufen willst, ist das ja noch mal was anderes.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| @ Elradon Aber wenn ich ein paar häufig gesuchte Artikel zu einem super Preis anbiete, um Interessenten auf die website zu bekommen bzw. bei google aufsteige und dann beim Kauf durch einen Kunden schreibe, dass der Artikel leider reserviert ist für einen anderen Kunden, dann kann mir doch niemand nachsagen, dass ich den Artikel nicht wirklich verkaufe-selbst falls der Artikel nicht wirklich angeboten/verfügbar wäre. Wo ist der Unterschied? LG Henning |
| Tags: dennoch nicht lieferbar, ware auf lager |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Privat gekauft, kriege die Ware aber nicht | timmer | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 09.12.2009 21:40 |
| Ware nicht lieferbar - Käufer bleibt auf Lieferung bestehen! | berti8719 | Onlineauktionen | 1 | 14.10.2009 21:41 |
| Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar? | Madders | Domain-Recht | 4 | 29.09.2008 11:09 |
| Ware unvollständig,2te Sendung angeblich weg aber nicht hier | Anonymous | Onlineauktionen | 1 | 03.06.2006 13:39 |
| |