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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe im Jahre 2003 eine regionale Online-Community gegründet die sich erfolgreich entwickelt hat. Nach 2 Jahren haben wir ein Angebot bekommen, sich mit einer anderen Onlineplattform zu verbinden und die Inhalte gemeinsam auf einer Online-Plattform unter eigener neuer Domain anzubieten. Im Vertrag wurde geregelt, das bei beendigung des Vertragsverhältnisses, die bis dahin erworbenen Userdaten an uns übergeben werden, wir hatten keinen Zugriff auf Datenbanken. Wir haben uns darauf verlassen, das wir die Userdaten bekommen. Die komplette Community stützt sich natürlich auf diese Daten. Nun hat es sich so ereignet und der Vertrag wurde gekündigt. Wir haben aber nie einen Auszug aus der Userdatenbank bekommen. Die gegenpartei hat sich geweigert und hat den Datenschutz vorgeschoben. Als wir nun wieder unser altes Portal reaktivieren wollten, standen wir bei 0. Hätten wir die Daten bekommen, wäre es ein leichtes gewesen die User durch E-Mail Aktionen auf unser altes/neues Portal aufmerksam zu machen. Durch fehlende Seitenzugriffe engeht uns ein Gewinn, und erhöhter Aufwand für Marketingmaßnahmen erfordert übermäßige Investitionen um wieder auf uns aufmerksam zu machen. Wie kann ich so etwas berechnen? Das gemeinsam betriebene Portal hatte ca. 4 Millionen Seitenzugriffe im Monat und ca. 5.000 angemeldete User. Wir haben nach 4 Monaten wieder ca. 1000 angemeldete User und 1.500.000 Seitenzugriffe im Monat. Was ist ein User Wert und kann man so etwas überhaupt vor Gericht geltend machen. Wie kann man ein Gericht davon überzeugen, das man tatsächlich einen Schaden hat, da er ja eigentlich immateriell ist. Ein Ansatz und/oder Links zu ähnlichen Fällen wären sehr schön. |
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| Hallo, du kannst einen Wert zwischen 5 - 10 Euro beanschlagen je User der sich mit einem vollständigen Datensatz bei dir registriert hatte. Wenn Ihr Hilfe braucht wäre es mir ein Vergnügen euch bei der Wiedererlangung eures Rechts beizustehen. Je nachdem mit welcher Firma Ihr eine Kooperation eingegangen seit, und abhängig von deren finanzieller Situation kann dein unterfangen recht lukrativ ausgehen. Allerdings steht vor dem recht immer das Geld hierzulande - kein Geld = kein Recht! Wenn du diesbezüglich Hilfe brauchst und die Vertträge eindeutig sind veröffentliche hier bitte irgendeine online email Adresse - ich sende dir dann meinen privaten Kontakt zu. Grüße aus Wiesbaden |
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| Hallo, zwar sehr spät, trotzdem schön das sich jemand gemeldet hat. Verhandlung ist schon nächste Woche. Ich konnte nicht so lange warten bis mir hier jemand Antwortet. Mein Vorschlag wäre, das wir uns trotzdem in Verbindung setzen, falls es nicht so ausgeht wie ich mir das Vorstelle. Ich habe auch ca. 5-10 Euro veranschlagt, mit dem wäre ich recht zufrieden. Bin bereit dafür in höhere Instanzen zu gehen. Zum Vertrag. Es wurde vereinbart, das mir bei Beendigung Username und E-Mail-Adresse aller registrierten Nutzer ausgehändigt werden. Habe es versäumt eine Vertragsstrafe einsetzen zu lassen, der Punkt steht aber eindeutig im Vertrag. Es wird von der Gegenseite auch nicht bestritten das dies Vertragsgegenstand ist. Die reden sich so raus, das sie behaupten, sie dürften die Daten aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht raus geben. Meine Meinung ist, wenn die Gegenpartei dies in einem Vertrag zusichert, diese auch dafür sorgen muss das der User darüber informiert wird das die Daten an mich weiter gegeben werden. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages waren es wie gesagt ca. 5000 User. Beklagter ist die hiesige Tageszeitung in meiner Region. Die haben Geld! Kontakt unter nachtspion(at)gmx.de Ich hoffe das diese Nachricht bald gelesen wird, bin ja auch schon wieder ein Monat im Verzug. |
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| Feststellungsklage gewonnen. Die Beklagte Partei ist jetzt per gerichtlichem Beschluß zu Schadensersatz verpflichtet. Es geht nur noch darum ein Gutachten oder ähnliches vorzulegen, das einwandfrei belegt welchen Schaden wir haben. Also bitte unter nachtspion(at)gmx.de melden. <-- Dies ist nur meine Spam-Adresse, poste ungern meine Company Adresse in ein öffentliches Forum |
| Tags: community, wert |
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