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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 17:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 1
Standard 14 tägiges Rückgaberecht, zählen Reperaturtage?


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Guten Tag,

Angenommen ich würde in einem Shop z.B. ein Neugerät wie ein Notebook bestellen (über das Internet) und an ein bel. Datum per POST zugestellt bekommen und nach 1-2 Tagen würde dieses Gerät Fehler wie z.B. Speicherfehler oder von mir aus Bluescreens anzeigen (ohne Eigenverschulden). Anschließend täte ich es (nach diesen 2 Tagen) zur Reperatur abgeben mit einer eindeutigen Dokumentation des Fehlers und während der 14-tätigen Rückgabefrist.

Ich würde dabei gerne verstehen wie das Recht in diesen verschiedenen Szenarien wäre:

Szenario 1: Angenommen ich bekäme das Notebook von der Reperatur nach 15 Tagen (es sind mindestens 14 Tage abglaufen) zurück. Sind die 14 Tage meines Rückgaberechtes erloschen, wenn dabei tatächlich "etwas" ausgetauscht bzw. repariert wurde? Im Klartext gefragt: Gelten Reperaturtage während der 14 tätigen Rückgabefrist als ein Kalendartag von den 14 Rückgabetagen, die man hat?

Szenario 2 ist wie Szenerio 1, jedoch behauptet beispielsweise ein Händler es konnten keine Fehler festgestellt werden und es gab tatsächlich keinen (Fehler taucht plötzlich nicht mehr auf) und schickt mir das Notebook wieder zu. Laufen die 14 Rückgabetage, während dieser das Gerät im Besitz hatte, ab?

Szenario 3 ist wie Szenerio 2, jedoch behauptet der Händler nun fälschlicherweise oder unter falschem Vorwand, dass es keine Fehler gibt und schickt einem das Notebook (für mich defekt/für ihn in Ordnung) wieder zu. Laufen die 14 Rückgabetage, während dieser das Gerät im Besitz hatte, ab?

Sonderfrage zu Szenario 3: Gilt dies als Reperaturversuch?
Ich habe gelesen, dass wenn ein Gerät 2x zur Reperatur abgibt man ein neues Gerät/sein Geld fordern kann. Daher bin ich dadran interessiert, falls es zu so etwas mal kommen sollte.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 18:10
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: 14 tägiges Rückgaberecht, zählen Reperaturtage?

Wichtig ist denke ich, dass du erst mal den Unterschied zwischen Gewährleistung, Garantie, Widerruf und Rücktritt rausfindest und dir überlegt, worauf die Frage bezogen sein soll.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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