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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo, ich betreibe einen Blog und habe dort Icons zu sozialen Netwerken integriert. Diese passen aber nicht sehr gut zum Design und deshalb stand ich mit einem Grafiker in Kontakt, welcher mir zum Design passende Icons machen könnte. Hierbei traten aber bedenken auf, ob es erlaubt ist, die Markenzeichen von Facebook, Twitter und Flattr in eigenen Werken zu verwenden. So verbietet beispielsweise Facebook das ja explizit: http://www.facebook.com/brandpermissions/logos.php While you may scale the size to suit your needs, you may not modify the “f” logo in any other way (such as by changing the design or color). If you are unable to use the correct color due to technical limitations, you may revert to black and white.Kann mir da mal jemand etwas Klarheit verschaffen? Danke. |
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| Zunächst bitte das nächste Mal darauf achte, dass hier nur allgemeine Fälle behandelt werden dürfen. Auf das Facebook-Beispiel bezogen bedeutet das ja konkret, dass das Logo außer in der Größe nicht weiter verändert werden darf. Auch farblich sollte es die ursprüngliche Farbe behalten, außer es lässt sich nicht einrichten, in welchem Fall es lediglich schwarz-weiß dargestellt werden soll. Also, innerhalb dieses Spielraums kannst du dich bewegen, alles darüber hinaus gehende, verstößt gegen das Markenrecht des Netzwerks. |
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| Zitat:
Niemand ist gezwungen, z.B. auf "Facebook" nur mit dem Facebook-Button zu verlinken. Man kann genausogut auch "Facebook" schreiben, oder "fACEbook", oder was immer man möchte. Man kann auch das Facebook-Icon durch ein schlichtes F ersetzen, oder durch das Bild eines harfespielenden Engels. Ob das sehr hilfreich für die User ist, sei mal dahingestellt, aber jedermann darf Links zu einem Sozialen Netzwerk in der Art und Weise gestalten, die er für angemessen hält.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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