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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 16:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 1
Standard Verwendung von eigenen Social Network Icons erlaubt?


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Hallo,

ich betreibe einen Blog und habe dort Icons zu sozialen Netwerken integriert. Diese passen aber nicht sehr gut zum Design und deshalb stand ich mit einem Grafiker in Kontakt, welcher mir zum Design passende Icons machen könnte.

Hierbei traten aber bedenken auf, ob es erlaubt ist, die Markenzeichen von Facebook, Twitter und Flattr in eigenen Werken zu verwenden.

So verbietet beispielsweise Facebook das ja explizit:
http://www.facebook.com/brandpermissions/logos.php
While you may scale the size to suit your needs, you may not modify the “f” logo in any other way (such as by changing the design or color). If you are unable to use the correct color due to technical limitations, you may revert to black and white.
Kann mir da mal jemand etwas Klarheit verschaffen?
Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 14:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 126
Standard AW: Verwendung von eigenen Social Network Icons erlaubt?


Zunächst bitte das nächste Mal darauf achte, dass hier nur allgemeine Fälle behandelt werden dürfen.

Auf das Facebook-Beispiel bezogen bedeutet das ja konkret, dass das Logo außer in der Größe nicht weiter verändert werden darf. Auch farblich sollte es die ursprüngliche Farbe behalten, außer es lässt sich nicht einrichten, in welchem Fall es lediglich schwarz-weiß dargestellt werden soll.

Also, innerhalb dieses Spielraums kannst du dich bewegen, alles darüber hinaus gehende, verstößt gegen das Markenrecht des Netzwerks.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 19:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Verwendung von eigenen Social Network Icons erlaubt?


Zitat:
Zitat von Burbach Beitrag anzeigen
Also, innerhalb dieses Spielraums kannst du dich bewegen, alles darüber hinaus gehende, verstößt gegen das Markenrecht des Netzwerks.
Es ist mehr als zweifelhaft, ob die Nutzung eines "F"-Buttons o.ä. zwecks Verlinkung auf ein "Soziales Netzwerk" überhaupt in irgendeiner Weise markenrechtlich relevant ist.

Niemand ist gezwungen, z.B. auf "Facebook" nur mit dem Facebook-Button zu verlinken. Man kann genausogut auch "Facebook" schreiben, oder "fACEbook", oder was immer man möchte. Man kann auch das Facebook-Icon durch ein schlichtes F ersetzen, oder durch das Bild eines harfespielenden Engels.

Ob das sehr hilfreich für die User ist, sei mal dahingestellt, aber jedermann darf Links zu einem Sozialen Netzwerk in der Art und Weise gestalten, die er für angemessen hält.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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