| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Fall: X betreibt seit kurzem ein Kleingewerbe (Nebenerwerb) ohne Homepage oder dergelichen, bietet seine "Produkte" bisher nur auf verschiedenen Plattformen an. X hat im Internet einige Onlineshops gefunden, die themenbezogene Dinge verkaufen (Haustieraccessoires). Nun möchte X die Onlineshops anfragen, ob diese Interesse hätten, die selbst hergestellten Produkte mit aufzunehmen. Nun ist es ja so, dass man nicht einfach eine Email schreiben darf. Persönlich kann X dies nicht anbieten, da die Onlineshops deutschlandweit sind. Die Onlineshops haben alle ein Kontaktformular. X würde dort gerne eine Nachricht hinterlassen (um Erlaubnis bitten, eine Mail zuzusenden). X hat 4 Seiten vorbereitet mit einer Tabelle der Produkten (Preise, Bilder etc.), die man als Anhang versenden könnte. Nun findet man im Internet sehr viele Aussagen, die aber alle nicht zu deuten sind (nicht für X) (^_^) Was wäre denn nun erlaubt? Darf X als Gewerbetreibender überhaupt etwas über das Kontaktformular schreiben? Falls nicht, gäbe es für X überhaupt eine Möglichkeit, den Onlineshops ein "Angebot" zu machen? Vielen Dank und liebe Grüße Schparky |
| |||
| Hallo, X könntt dennen doch auch Briefe schicken, das hat mehr Aufmerksamkeit und kommt professioneller. Sofern der Empfänger nicht in der Robinsonliste ist oder im Impressum dem wiedersproche hat. (Ich hab sowas erst heute gemacht) |
| |||
| Zitat:
Ist mir neu ? Gruß eRechtler Geändert von eRechtler (21.11.2011 um 12:12 Uhr). |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterlassungserklärung wegen E-Mail Werbung | UngeRecht | Strafrecht & Internet | 4 | 16.03.2010 09:30 |
| LG Hamburg: Abmahnung wegen E-Mail-Werbung | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 18.12.2008 09:00 |
| Werbung per Mail - nach Voranfrage? | Rabarbara | E-Commerce | 3 | 13.11.2008 18:22 |
| E-Mail-Werbung vs. SPAM | Anonymous | E-Commerce | 6 | 18.07.2007 13:20 |
| WERBUNG PER E-MAIL II | v-style | Strafrecht & Internet | 2 | 16.06.2005 08:14 |
| |