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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2007, 19:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 3
Standard Notebook defekt.


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Das Angebot lautete "Toshiba Notebook in sehr gutem Zustand". Das eingebaute DVD-Laufwerk wurde als defekt beschrieben.
Trotz Austausch des DVD konnte kein Betriebssystem installiert werden. Auch nicht von einem PC Fachgeschäft.
Schließlich hat eine Toshiba Vertragswerkstatt ein defektes mainboard diagnostiziert.(kostete 35 €)
Verkäufer behauptet nun, ich hätte das Notebook "kaputtgebastelt". Bei ihm habe es bis auf das DVD gut funktioniert.
Seit 3 Wochen reagiert er nicht mehr auf e-mail. Ich will es natürlich zurückgeben und mein Geld (399€) wiederhaben.
Hat eine Strafanzeige Sinn? Ebay habe ich auch schon informiert.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2007, 19:09
Trex
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Notebook defekt.

Frage: War das ein Privatverkauf? Dabei gibts keine Garantie, ist wie auf dem Trödelmarkt.

Haben Sie ihm jetzt wenigstens eine negative Bewertung verpaßt?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2007, 11:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Notebook defekt.

Ja, das war ein Privatverkauf. Aber im Angebot stand ausdrücklich, daß das Notebook in sehr gutem Zustand ist. Bis auf das defekte DVD Laufwerk.
Ich warte jetzt noch ein Schreiben meines Anwalts ab, wie ich weiter vorgehen soll. Ich poste hier das Ergebnis.
Eine Bewertung setzte ich noch in ebay.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2007, 20:30
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Notebook defekt.

Ich wüßte nicht zu welchem Ergebnis eine Strafeinzeige in vorliegender Konstelation führen sollte.
Um von dem Vertrag loszukommen, käme hier lediglich ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels (neben dem defekten DVD) in Betracht, welcher dann eventull mit einer Klage (war wohl mit Srafanzeige hier gemeint) durchgesetzt werden müßte.
Allerdings ist davon hier abzuraten. Durch den eigenhändigen Ausstausch des DVD-Laufwerks läßt sich wohl im nachhinein tatsächlich nichtmehr feststellen ob ein - und welcher Mangel - zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat. Es ist grundsätzlich davon abzureten Mängel selbständig zu beseitigen. Im Übrigen beeinhaltet der Kauf eines teilweise defekten gerätes wohl stets ein Risiko welches der Käufer zu tragen hat.
Soweit dazu.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2007, 23:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Notebook defekt.

Das Dvd Laufwerk im Toshiba Satellite ist zum Austausch vorgesehen. Es teilt sich den Schacht mit einem Floppy Laufwerk. Insofern kann das kein Grund für einen Defekt sein. Und das DVD Laufwerk wurde schon im Angebot als defekt beschrieben.
Ich habe mich nach Beratung mit einem Anwalt dazu entschlossen, das Ganze als teure Lehre für mich abzuhaken.
Ich müßte dem Verkäufer beweisen, daß er das Notebok defekt verkauft hat. Das wird so teuer und der Ausgang eines evtl. Verfahrens so ungewiß, das es besser wäre, von dem Geld ein neues Notebook beim Händler vor Ort zu kaufen.
Ich habe dem Verkäufer eine schlechte Bewertung gegeben und werde mich in bälde bei ebay abmelden.
Danke an alle, die mir geantwortet haben.
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