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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #11 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 12:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Kontak Verbieten

Zitat:
Zitat von Flame Beitrag anzeigen
Virtuelles Hausrecht:
@Flame: wo auch immer Du das her hast, es ist vollkommener Quatsch.

"Der Bürger hat grundsätzlich das Recht, durch wirksam per Aushang an der Haustür sichtbar ausgesprochene Betretungsverbote beispielsweise gegen Gerichtsvollzieher sich gegen Pfändungen zu schützen, oder durch Betretungsverbote gegen Polizisten sich gegen Hausdurchsuchungen zu schützen."

Schön wär's.

Der Bürger kann weder eine Hausdurchsuchung noch den Besuch eines Gerichtsvollziehers durch ein "Betretungsverbot" verhindern.

Ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss hebt die Unverletzlichkeit der Wohnung gerade auf - damit dürfen Polizei, StA usw. Haus, Wohnung, Grundstück auch gegen den Willen des Besitzers betreten.*)

Dasselbe gilt für einen Gerichtsvollzieher - wenn man den nicht reinlässt, kommt er mit Polizei und Schlüsseldienst wieder und lässt die Wohnung ggf. gewaltsam öffnen. Das darf er nämlich...

Wer immer da aus der NJW zitiert hat, hat den dortigen Text nicht mal ansatzweise verstanden.

_______________________

*) Bei Vorliegen der Voraussetzungen für "Gefahr im Verzug" darf die Polizei sogar ohne Durchsuchungsbeschluss rein, ebenso z.B. wenn sich eine mit Haftbefehl gesuchte Person in der Wohnung aufhält.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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