| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Ich bin Freiberuflicher Webdesigner/Programmierer. Meine Frage ist ganz allgemeiner Natur und hat keinen aktuellen Anlass. Bis jetzt liefen alle meine Aufträge immer gut und ich hatte keine Probleme mit meinen Kunden, jedoch warf sich mir neulich die Frage auf was passiert, wenn ein Auftrag einmal scheitert, der Kunde plötzlich verschwindet oder zahlungsunfähig ist o.ä. und ich drohe auf meiner arbeit sitzen zu bleiben. Kann man nun, ausgehend davon der Auftrag wurde noch nicht vollständig abgeschlossen, das Design bzw die erstellten Seiten/Programme an andere Kunden weiterverkaufen? Ich Stelle mir das als Notlösung recht praktisch vor, um zumindest noch etwas Geld für die geleistete Arbeit zu bekommen. Die Hauptfrage die sich mir nun stellt ist die, ob der eigentliche Kunde, für den die Seite ursprünglich entwickelt wurde auch ein Recht an seiner Seite besitzt, diese wurde ja schliesslich nach seinen Vorstellungen und Vorgaben (Schriftart, Farben, etc.) (vom Kunden gegebene Logos und Bilder/Inhalte müssen entfernt werden dass ist mir klar) entworfen oder ob das alleinige Urheberrecht bei dem Designer liegt. Selbstverständlich sollte man sich so einen Schritt sorgfältig überlegen, da man seine Kunden damit sehr verärgern kann, aber mich interressiert wie die rechtliche lage in dieser beschriebenen Situation aussieht. vielen dank im vorraus weblancer |
| |||
| Ich sehe als erstes Problem, dass der Vertrag mit dem "verschwunden Kunden" ja weiterhin besteht, auch wenn dieser sich eine lange Zeit nicht meldet, nicht bezahlt oder sonst eine Störung auftritt. Insofern würde ich lieber auf einen gut dokumentierten Vertrag setzen und diesen dann durchsetzen. Und dann bei Problemen eher darüber nachdenken, dass ich mit dem Kunden einen weiteren Vertrag über das Ende des Verhältnisses schließe, wenn keiner mehr an dem ursprünglichen Vertrag Interesse hat. Klar dürfte sein, dass alles, was der Auftraggeber einbringt, nicht weiter genutzt werden darf.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Möchte Portal verkaufen, das Artikel von anderen beinhaltet | CrEEp3r | Urheberrecht | 1 | 07.02.2011 01:08 |
| Website-Auftrag: Auskunftspflicht für fehlende Bildrechte? | michael1508 | Urheberrecht | 2 | 23.02.2009 13:45 |
| darf man auf seiner website einen link zu einer illegalen seite setzen | Unregistriert | Linkhaftung | 10 | 26.07.2007 21:10 |
| Suche anwaltliche Beratung für einen meiner Kunden | hai3003 | Domain-Recht | 2 | 13.07.2007 09:38 |
| Kunden-werben-Kunden-Programme / Laienwerbung per E-Mail | nowhere_man | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 24.09.2006 16:27 |
| |