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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 21:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 1
Standard Website bei gescheitertem Auftrag an einen anderen Kunden verkaufen


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Ich bin Freiberuflicher Webdesigner/Programmierer. Meine Frage ist ganz allgemeiner Natur und hat keinen aktuellen Anlass. Bis jetzt liefen alle meine Aufträge immer gut und ich hatte keine Probleme mit meinen Kunden, jedoch warf sich mir neulich die Frage auf was passiert, wenn ein Auftrag einmal scheitert, der Kunde plötzlich verschwindet oder zahlungsunfähig ist o.ä. und ich drohe auf meiner arbeit sitzen zu bleiben. Kann man nun, ausgehend davon der Auftrag wurde noch nicht vollständig abgeschlossen, das Design bzw die erstellten Seiten/Programme an andere Kunden weiterverkaufen? Ich Stelle mir das als Notlösung recht praktisch vor, um zumindest noch etwas Geld für die geleistete Arbeit zu bekommen. Die Hauptfrage die sich mir nun stellt ist die, ob der eigentliche Kunde, für den die Seite ursprünglich entwickelt wurde auch ein Recht an seiner Seite besitzt, diese wurde ja schliesslich nach seinen Vorstellungen und Vorgaben (Schriftart, Farben, etc.) (vom Kunden gegebene Logos und Bilder/Inhalte müssen entfernt werden dass ist mir klar) entworfen oder ob das alleinige Urheberrecht bei dem Designer liegt.
Selbstverständlich sollte man sich so einen Schritt sorgfältig überlegen, da man seine Kunden damit sehr verärgern kann, aber mich interressiert wie die rechtliche lage in dieser beschriebenen Situation aussieht.
vielen dank im vorraus
weblancer
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 06:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard AW: Website bei gescheitertem Auftrag an einen anderen Kunden verkaufen


Ich sehe als erstes Problem, dass der Vertrag mit dem "verschwunden Kunden" ja weiterhin besteht, auch wenn dieser sich eine lange Zeit nicht meldet, nicht bezahlt oder sonst eine Störung auftritt. Insofern würde ich lieber auf einen gut dokumentierten Vertrag setzen und diesen dann durchsetzen. Und dann bei Problemen eher darüber nachdenken, dass ich mit dem Kunden einen weiteren Vertrag über das Ende des Verhältnisses schließe, wenn keiner mehr an dem ursprünglichen Vertrag Interesse hat.

Klar dürfte sein, dass alles, was der Auftraggeber einbringt, nicht weiter genutzt werden darf.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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