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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich kaufte bei einer Onlineversteigerung einen Gegenstand der meiner Ansicht nach unzureichend beschrieben war. Nach dem Dialog zum Verkäufe, der soweit friedlich verlief, in dessen Inhalt es sich um Regress handelte erhielt ich die Beleidung "Spinner!!!" als Antwort. Ich fühle mich beleidigt und würde gerne rechtliche Schritte einleiten: a) Muss eine Strafanzeige gestellt oder ein Abmahnverfahren eingeleitet werden? b) Ist der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung sinnvol? c) Mit welcher Summe wird man als "Schadenersatz" mindestens rechnen können? (Diese Angabe würde vermutlich für eine aussergerichtliche Einigung veranschlagt) d) Gibt es eine, in etwa zuverlässige, "Preistabelle" für "nicht öffentliche Onlinebeleidigungen"? Bitte um Rat. Beste Grüße, PromilleVollProll |
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| Zitat:
..warum muss ich einen Gegenstand kaufen, wenn er unzureichend beschrieben ist.. a) - was willst Du erreichen.. ein Strafverfahren leitet man ein, wenn man den "Täter" strafrechtlich belangen will (eine Einstellung des Verfahrens ist meiner Meinung nach hier aber durchaus möglich..); Abmahnverfahren..? weswegen? b) über was wolltest Du Dich außergerichtlich einigen?? - willst Du den Gegenstand zurückgeben? - Das könntest Du bei einem gewerblichen Verkauf ohnehin.. c) Schadensersatz? wofür? - Sorry, aber wir sind hier nicht in Amerika.. d) ich kenne nur Preistabellen für Beamtenbeleidigung.. |
| Tags: beleidigung, erstattung, kunde |
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