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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Zunächst mal: Rechtsberatung im Einzelfall ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten, und die Antwort auf eine Frage wie "Darf ich...?" ist in diesem Fall definitiv eine solche. Ganz generell und allgemein: 1. Haftet ein Forenbetreiber für fremde Beiträge, sofern er sie sich "zu eigen" macht, und in jedem Fall, auch ohne "zu eigen machen", wenn er rechtswidrige Inhalte nicht umgehend entfernt, sobald er davon Kenntnis erhalten hat. So ein Forum wäre also in der beschriebenen Konstellation eine ständige Gefahrenquelle, wenn sich Konkurrenzunternehmen schlecht gemacht fühlen und dann dagegen rechtlich vorgehen. Der Aufwand, das Forum zeitnah zu kontrollieren (bei einem Gewerbetreibenden wird man hier kürzere Reaktionszeiten verlangen als von einem Privatmann), dürfte in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. 2. Auch ein Gewerbetreibender (und auch eine juristische Person) genießt selbstverständlich Meinungsfreiheit, und darf sich daher auch und auch kritisch über Mitbewerber äußern. Neben den üblichen rechtlichen Grenzen wie "Verleumdung" und "üble Nachrede" kommen hier aber dann auch noch die Vorschriften des Gesetzes gegen "unlauteren Wettbewerb" zum tragen. (UWG) Und das sehe ich hier als unkalkulierbares Minenfeld. Ein Manager eines großen deutschen Zeitungsverlages (ich meine zu erinnern, es war der ZEIT-Verlag) sagte einmal kurz nachdem sein Blatt ein Internetforum eröffnet hatte, er sei überrascht und entsetzt gewesen, in welchem Ausmaß sich in kürzester Zeit die Gullis geöffnet und eine wahre Kloake über das Forum ergossen habe... So ist das in Internet-Foren. Nur in wenigen hat man ausschließlich zivilisierte User. Wenn das Studio über eine oder das Forum über eine andere GbmH läuft, wird man natürlich nicht so einfach eine wirtschaftliche Interessensverbindung zwischen beiden herstellen können, das Studio ist das Studio, das Forum ist das Forum. Und das Forum tritt nicht in Konkurrenz zu Fotostudios, und könnte deshalb auch nicht auf dem Weg über das UWG abgemahnt werden, weil es dafür ja immer ein Konkurrenzverhältnis braucht. Da müsste man dann sorgfältig prüfen, wie weit ein Gericht am Ende beides als wirtschaftliche und rechtliche Einheit im Einzelfall ansieht - wenn das Forum dazu dient, Werbung für das Studio zu machen, werden Mitbewerber wohl schon ein Konkurrenzverhältnis geltend machen können, denke ich. Aber davon abgesehen: eine GmbH als Betreiber für ein WWW-Forum gründen? Das ist doch wirtschaftlich in 99,99999 Prozent aller Fälle völlig unrealistisch, weil viel zu kostenaufwändig. Und wo solll die GmbH denn überhaupt ihre Umsätze herbekommen? Werbung? Vom Fotostudio? Dann wäre der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen beiden wieder klar evident.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (26.11.2011 um 13:38 Uhr). |
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| Bleibt aber offen, welche UWG Regelung es einem Konkurrenzen verbieten kann ein Internetforum zu betreiben, in welchem über Mitbewerber gesprochen wird. Und eine allgemeine Kontrollpflicht wie du sie aufwirfst, besteht doch aufgrund von § 7 II TMG gerade nicht?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Die Formulierung des EP war: "... die Konkurrenz schlecht machen". Das ist ein weites Feld. Wenn ein Mitbewerber ein Internetforum betreibt, in dem er Dritten erlaubt, beleidigende, verleumdende oder sonstige rechtlich beanstandbare Äußerungen über einen Konkurrenten zu machen, dann verletzt das selbstverständlich das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (§3 UWG). Es erfüllt ja auch diesen Tatbestand, wenn der Mitbewerber selbst solche Behauptungen über einen Konkurrenten in die Welt setzt. (Neben den strafrechtlichen Aspekten, die natürlich auch noch in Frage kommen. Die Schwelle zu "unlauteren Handlungen" im Wettbewerb ist allerdings niedriger als die zu strafbarer Verleumdung etc.) Zitat:
a) sie sich "zu eigen macht" und b) wenn er sie nach Kenntnisnahme nicht sofort entfernt. Entfernt er sie nicht sofort, kann er nämlich als "Mitstörer" voll in Haftung für diese Inhalte genommen werden.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: forum, konkurrenz |
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