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| Anzeige angenommen in einem Onlineshop werden Produkte verkauft, die keine wissenschaftlich nachweisbaren Nutzen haben und gegen alle chemischen und physikalischen Gesetze sprechen. Menschen mit einem geringeren Kenntnisstand sind absolut nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Produkte wirklich einen Nutzen haben oder nicht. Ein Hinweis, dass die Wirkung der Produkte nicht garantiert werden kann oder vom Glauben des Käufers abhängen und keinen wissenschaftlichen Nachweis haben, fehlt komplett und dabei kosten die Produkte im konstruierten Fall mehrere Tausend Euro. Wie ist diese Lage zu beurteilen? Wäre so ein Fall Betrug? Oder ist es Sache des Käufers sich richtig zu informieren, nicht blenden zu lassen und wissenschaftlichen Studien und physikalischen/chemischen Gesetzen hinterherzuforschen? |
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Die gesamte Homöopathie beruht auf diesem Prinzip, die Hälfte aller Naturheilmittel, und mindestens ein Viertel aller "schulmedizinischen" Pharmaprodukte. Und Placebos wirken ja sogar in vielen Fällen. Zitat:
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Verbraucherschutzvorschriften in der EU und ganz besonders in Deutschland beruhen auf dem Gedanken, daß der Verbraucher ein vollkommen verblödetes, geistig unzurechnungsfähiges und umnachtetes Wesen ist, das vor sich selbst und der Welt geschützt werden muß, und daß der Verbraucher eigentlich nie weiß, was er unterschreibt, wenn er was unterschreibt, und daß seine Unterschrift unter einen Vertrag deshalb im Zweifelsfall meistens nichtig ist. (Man fragt sich ja mittlerweile, wann wohl auch Eheschließungen unter Berufung auf Verbraucherschutzvorschriften nachträglich angefochten werden können...) Nein, im Ernst - ganz so schlimm ist es noch nicht, aber fast. Insofern mag es durchaus möglich sein, auf dem Weg über das UWG, die Vorschriften über Heilmittelwerbung etc.pp. eine Verbraucherzentrale in Marsch zu setzen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (22.12.2011 um 17:46 Uhr). |
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