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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 17:33
ms0 ms0 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 2
Standard Verkauf wirkungsloser Produkte


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Hallo,

angenommen in einem Onlineshop werden Produkte verkauft, die keine wissenschaftlich nachweisbaren Nutzen haben und gegen alle chemischen und physikalischen Gesetze sprechen.

Menschen mit einem geringeren Kenntnisstand sind absolut nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Produkte wirklich einen Nutzen haben oder nicht.

Ein Hinweis, dass die Wirkung der Produkte nicht garantiert werden kann oder vom Glauben des Käufers abhängen und keinen wissenschaftlichen Nachweis haben, fehlt komplett und dabei kosten die Produkte im konstruierten Fall mehrere Tausend Euro.

Wie ist diese Lage zu beurteilen? Wäre so ein Fall Betrug? Oder ist es Sache des Käufers sich richtig zu informieren, nicht blenden zu lassen und wissenschaftlichen Studien und physikalischen/chemischen Gesetzen hinterherzuforschen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Verkauf wirkungsloser Produkte

Zitat:
Zitat von ms0 Beitrag anzeigen
angenommen in einem Onlineshop werden Produkte verkauft, die keine wissenschaftlich nachweisbaren Nutzen haben und gegen alle chemischen und physikalischen Gesetze sprechen.
Erzähl mal genaueres...

Zitat:
Menschen mit einem geringeren Kenntnisstand sind absolut nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Produkte wirklich einen Nutzen haben oder nicht.
Müssen sie auch nicht, sie dürfen sie trotzdem kaufen. Sie dürfen auch dran glauben, daß sie nützlich sind.

Die gesamte Homöopathie beruht auf diesem Prinzip, die Hälfte aller Naturheilmittel, und mindestens ein Viertel aller "schulmedizinischen" Pharmaprodukte.

Und Placebos wirken ja sogar in vielen Fällen.

Zitat:
Ein Hinweis, dass die Wirkung der Produkte nicht garantiert werden kann
Verspricht der Verkäufer denn eine zuverlässige Wirkung?

Zitat:
oder vom Glauben des Käufers abhängen und keinen wissenschaftlichen Nachweis haben
Siehe oben. Vieles beruht in seiner Wirkung darauf, daß man dran glaubt. Das ganze Christentum übrigens auch, fällt mir anläßlich Weihnachtens gerade ein.

Zitat:
Wie ist diese Lage zu beurteilen?
Überhaupt nicht, ohne nicht präzise und in allen Details zu wissen, was genau angeboten wird, wem es angeboten wird und wie es angeboten wird.

Zitat:
Wäre so ein Fall Betrug?
Auch um das zu beurteilen, muß das oben beschriebene wissen.

Zitat:
Oder ist es Sache des Käufers sich richtig zu informieren, nicht blenden zu lassen und wissenschaftlichen Studien und physikalischen/chemischen Gesetzen hinterherzuforschen?
Siehe oben.

Verbraucherschutzvorschriften in der EU und ganz besonders in Deutschland beruhen auf dem Gedanken, daß der Verbraucher ein vollkommen verblödetes, geistig unzurechnungsfähiges und umnachtetes Wesen ist, das vor sich selbst und der Welt geschützt werden muß, und daß der Verbraucher eigentlich nie weiß, was er unterschreibt, wenn er was unterschreibt, und daß seine Unterschrift unter einen Vertrag deshalb im Zweifelsfall meistens nichtig ist.

(Man fragt sich ja mittlerweile, wann wohl auch Eheschließungen unter Berufung auf Verbraucherschutzvorschriften nachträglich angefochten werden können...)

Nein, im Ernst - ganz so schlimm ist es noch nicht, aber fast. Insofern mag es durchaus möglich sein, auf dem Weg über das UWG, die Vorschriften über Heilmittelwerbung etc.pp. eine Verbraucherzentrale in Marsch zu setzen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (22.12.2011 um 17:46 Uhr).
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