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Zitat von 0815 Angenommen man lädt sich bei Ebay ein Bild runter, und verwendet es für den Verkauf eines Produktes. Dummerweise stand auf dem Bild ein Logo drauf, das anscheinend geschützt ist. |
Auch ohne daß ein Logo auf dem Bild drauf ist, ist das unzulässig, weil eine Urheberrechtsverletzung.
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Man wird angeschrieben und aufgefordert innerhalb 5 Tagen 500 € für die Nutzungs- und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen, bevor diese Urheberrechtsverletzung von einem Rechtsanwalt abgemahnt wird.
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Die Forderung an sich ist berechtigt und durchsetzbar, die Höhe von 500€ halte ich für überhöht.
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Was soll man tun? Gleich einen Anwalt aufsuchen, oder wie man schon in anderen Foren gelesen hat einfach abwarten? Man hat das Geld nicht. Wer kann helfen?
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Runterhandeln. 100 Euro sind besser als keine 500 Euro, weil der Schuldner nicht zahlungsfähig ist.
(Achtung: das ist keine Rechtsberatung, sondern nur laut gedacht!)