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| Anzeige ich muss zu Beschuldigungen Stellung nehmen, nach denen ich einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz begangen habe. Der Vorwurf: Download von Software vom illegalen Internetportal "Bockwurst" im Januar 2005. Jetzt habe ich dazu einige Fragen. Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr Eure Argumentation rechtlich belegen könntet. Zuerst: Kann der Fall bereits verjährt sein? War "Bockwurst" wirklich illegal? Ich meine, man bekam dort Shareware-Versionen mit beigelegten Cracks. Ist es illegal, so etwas downzuloaden, solange man es für den Privatgebrauch, nicht für kommerzielle Zwecke, einsetzt? Des weiteren bekam man dort ebooks, meiner Meinung nach waren es z.B. gescannte Zeitschriften. Auch hier: ist das wirklich illegal? Ich hatte keine Ahnung, dass Bockwurst illegal sein könnte, und benutzte es nur, um mit einigen Tools bestimmte Dinge auszuprobieren. Welche Tools, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls war mir nicht bewusst, dass ich illegales getätigt habe (haben soll?). Ich nahm vielleicht wahr, dass ich mich in der legalen Grauzone befand, gab dem allerdings keine große Bedeutung, weil ich ja wusste, dass ich keine kommerziellen Zwecke oder so verfolgte, ja nicht mal mit den Tools irgendwelche Veröffentlichungen machte! Des Weiteren benutze ich Software praktisch zu Bildungszwecken. Wenn ich ein Audioprogramm downloade, möchte ich damit Eigenes bearbeiten, für ein Schulprojekt, nicht für Veröffentlichungen oder Kommerz, insofern klaue ich niemandem sein geistiges Eigentum. Ist das korrekt? Auch "Unterhaltungstools" (Brennprogramme, Mediaplayer, Downloadmanager...) sind nur "für mich", d.h. ich möchte damit eigene Aufzeichnungen machen, mein Musik abspielen etc. Sicherheitskopien sind schließlich, soweit ich weiß, erlaubt, und man darf sogar welche an Freude vergeben. Woher weiß ich, ob ein Download von Software legal ist oder nicht? Tauschbörsen an sich sind doch zum Tauschen von Dateien da, nicht primär für illegale Software. Anmeldungen, oder der Download von Clients sind ja nich verboten. Es ist meines Wissens nach auch prinzipiell nicht illegal, Cracks zu benutzen oder nicht-eigene Seriennummern. Ist das richtig? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Fragwürdiger |
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| Dieser Thread ist kein Bezug auf einen Einzellfall, sondern abstrakt gemein. Die Ich-Form ist einfach praktischer als "Angenommen, Person A hätte..." oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus...". FW |
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| Nach deinem Fall zu beurteilen wie es sehe ist alles was in filesharing heruntergezogen wird ilegal. Dies müssen Sie sich vorhalten. Dazu noch was,egal welches Alter Sie hatten ist nicht relevant,wer es sich zu nutze macht Programme einfach herunterzuladen ohne dafür zu zahlen ist eine Urheberechtsverletzung. Es spielt keinerlei eine Rolle ob dies Privat od. auch genutzt wird. Wenn sie solche Programme ausprobiern wollen möchten gibt es immer von diesen Firmen eine eingeschränkte version od. zeitlich beschränkt. hoff Ihnen gegenüber dies deutlich gemacht zu haben wenn es Sie glauben zu tun man es könnte,wäre bestimmt Microsoft Pleide und so viele Softwarehersteller gez. Seilschaft BlackPanders Zitat:
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| Tags: download, gegen, jan, quotbockwurstquot, urheberrecht, verstoss |
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